Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Werkstattkarte erstmalig beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Seit dem 1. Mai 2006 müssen Fahrzeuge statt mit einem Fahrtenschreiber mit einem digitalen Kontrollgerät (Fahrerkarte) ausgestattet werden.
Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren der digitalen Kontrollgeräte eine Werkstattkarte.

Folgende Angaben muss die Werkstattkarte enthalten:

  • Name der Werkstatt,
  • Anschrift der Werkstatt,
  • Name/Vorname der Inhaberin/des Inhabers,
  • Gültigkeitsdauer.

Fahrer-, Werkstatt- und Unternehmenskarten werden auf Antrag erteilt.

Teaser

Werkstätten benötigen zum Einbau und zum Kalibrieren von digitalen Kontrollgeräten eine Werkstattkarte. Diese müssen beim Kreis/bei der kreisfreien Stadt beantragt werden.

An wen muss ich mich wenden?

An den Kreis oder die kreisfreie Stadt, in dem/in der die Werkstatt Ihren Betriebssitz hat.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Nachweis über die Gewerbeanmeldung,
  • Aktuelle Anerkennung oder Beauftragung der Werkstatt gem. § 57 b Straßenverkehrs-Zulassungs-Ordnung (StvZO),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung des Antragstellers oder des Vertretungsberechtigten (gegebenenfalls Vertretungsvollmacht),
  • Personalausweis oder Reisepass mit Meldebestätigung der verantwortlichen Fachkraft,
  • Schulungsnachweis der verantwortlichen Fachkraft und
  • Nachweis über das bestehende Arbeitsverhältnis mit der verantwortlichen Fachkraft.

Welche Gebühren fallen an?

Es können Gebühren anfallen. Nähere Informationen hierzu erteilt die zuständige Stelle.

Rechtsgrundlage

Was sollte ich noch wissen?

Werkstattkarten sind 1 Jahr gültig.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.