Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Sterbeurkunde eines Familienmitglieds beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Sterbeurkunde ist ein Dokument, das den Tod eines Menschen bescheinigt. Jeder Sterbefall muss dem Standesamt angezeigt werden, in dessen Zuständigkeitsbereich der Tod eintrat.

Sie können die Sterbeurkunde als Familienmitglied im Todesfall beantragen und nach der Sterbefallregistrierung im Sterberegister ausgestellt bekommen.

Wichtig kann die Sterbeurkunde beispielsweise sein für:

  • die Bestattung und ihre Vorbereitung (so etwa für die Einsargung und Überführung),
  • die Nachlassabwicklung sowie
  • die Inanspruchnahme von gesetzlichen oder privaten Versicherungsleistungen.

Die Sterbeurkunde können Sie beim zuständigen Standesamt beantragen.

Teaser

Wenn eines Ihrer Familienmitglieder verstorben ist, können Sie eine Sterbeurkunde beim zuständigen Standesamt beantragen.

Voraussetzungen

  • Sie sind die letzte Ehepartnerin oder der letzte Ehepartner oder
  • Sie sind die letzte Lebenspartnerin oder der letzte Lebenspartner im Sinne des Gesetzes über die Eingetragene Lebenspartnerschaft oder
  • Sie sind Vorfahrin oder Vorfahr beziehungsweise Abkömmling der verstorbenen Person oder
  • Sie sind Schwester oder Bruder mit berechtigtem Interesse oder
  • Sie sind Teil der näheren Verwandtschaft, beispielsweise Tante und Onkel, die ein rechtliches Interesse glaubhaft machen kann, beispielsweise durch ein Schreiben des Nachlassgerichts.
  • Sie sind mindestens 16 Jahre alt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • für nahe Verwandte:
    • Verwandtschaftsnachweis, wie beispielsweise
      • Geburtsurkunde
      • Heiratsurkunde
      • Lebenspartnerschaftsurkunde
    • Ausweis oder Reisepass
  • für Geschwister der verstorbenen Person:
    • Nachweis über die Verwandtschaftsbeziehung
    • Nachweis des berechtigten Interesses, wie zum Beispiel Familien- oder Ahnenforschung
    • Ausweis oder Reisepass
  • bei Abholung durch eine Vertretung:
    • schriftliche Vollmacht der berechtigten Person
    • deren Ausweis oder Reisepass und
    • den eigenen Ausweis oder Reisepass
  • für andere Personen ohne jeglichen Verwandtschaftsbezug:
    • Nachweis des rechtlichen Interesses, wie zum Beispiel
      • Erbschein
      • Grundbuchauszug
    • Ausweis oder Reisepass

Welche Gebühren fallen an?

Für Schleswig-Holstein sind die Gebühren einheitlich geregelt: Die Ausstellung einer Sterbeurkunde kostet 15,00 Euro, jede weitere kostet 7,50 Euro.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Frist für die Führung des Sterberegisters durch das Standesamt von 30 Jahren darf noch nicht abgelaufen sein.

Rechtsbehelf

  • Antrag auf gerichtliche Entscheidung bei dem zuständigen Amtsgericht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern und für Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

24.10.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.