Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Frauenberatungsstellen (Gewalt gegen Frauen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Frauen und Mädchen, die Opfer von Gewalt geworden sind, bedürfen eines professionellen Beratungs- und Schutzangebotes. In Schleswig-Holstein gibt es flächendeckend spezialisierte Beratungsstellen für von Gewalt betroffene und bedrohte Frauen.

Die Frauenberatungsstellen und Notrufe in Schleswig-Holstein bieten Frauen in Krisensituationen, insbesondere bei häuslicher oder sexualisierter Gewalt, persönliche Beratung an. Sie informieren über die verschiedenen Formen von Hilfen, zum Beispiel zu den Möglichkeiten des Gewaltschutzgesetzes, oder bieten begleitende Hilfen beim Aufsuchen von Ämtern oder Rechtsberatung an.Das Beratungsangebot richtet sich auch an Angehörige, Bezugspersonen und professionelle Helfer/innen.

Außerhalb der Beratungszeiten berät das bundesweite Hilfetelefon Gewalt gegen Frauen zu allen Formen der Gewalt rund um die Uhr, anonym, vertraulich, mehrsprachig und barrierefrei.

Darüber hinaus bieten Frauenhäuser in aktuellen Gewaltsituationen rund um die Uhr Zuflucht und Schutz für Frauen und ihre Kinder

Teaser

Für von Gewalt betroffene oder bedrohte Frauen gibt es spezialisierte Beratungsstellen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Hilfetelefon „Gewalt gegen Frauen“,
    Telefonnummer 08000 116 016,
  • an die Frauenberatungsstellen und Notrufe oder
  • an ein Frauenhaus.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Die Fachstelle gegen Frauenhandel „contra“ unterstützt Opfer von Menschenhandel.

Der Verein mixed pickles e.V. sorgt dafür, dass Frauen und Mädchen mit Behinderungen bedarfsgerechte Angebote erhalten.

Beratung und Schutz für Mädchen und junge Frauen bietet das Mädchenhaus Kiel.

Weitere Informationen zum Thema Schutz von Frauen vor Gewalt 

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.