Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Kampfmittelbeseitigung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie als Grundstückseigentümer/in Kampfmittel auf ihrem Grundstück finden, müssen Sie dies sofort anzeigen, ansonsten handeln sie ordnungswidrig im Sinne der Kampfmittelverordnung des Landes Schleswig-Holstein und setzen sich und andere Personen einer hohen Gefahr aus.

Zu den Kampfmitteln gehört sämtliche zur Kriegsführung bestimmte Munition, insbesondere Bomben, Minen, Granaten, Spreng- und Zündmittel aber auch Selbstlaborate und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen die in Zusammenhang mit der Begehung von Straftaten hergestellt werden.

Oftmals sind Kampfmittel als solche nicht zu erkennen. Viele sind bis zur Unkenntlichkeit verrostet oder ähneln im Aussehen handelsüblichen Gebrauchsgegenständen.

Die Anzeigepflicht gilt auch für Spaziergänger, die Munition finden.

Teaser

Wer Kampfmittel auf seinem Grundstück findet, muss dies sofort anzeigen.

An wen muss ich mich wenden?

  • An Ihre zuständige Gemeinde-, Amt-, Stadtverwaltung (Bauamt),
  • an den Kampfmittelräumdienst des Landeskriminalamts Schleswig-Holstein oder
  • die nächstgelegene Polizeidienststelle oder
  • an den Notruf 110.

Rechtsgrundlage

Landesverordnung zur Abwehr von Gefahren für die öffentliche Sicherheit durch Kampfmittel  (Kampfmittelverordnung)

Was sollte ich noch wissen?

Der Kampfmittelräumdienst (KMRD) Schleswig-Holstein sucht, räumt und vernichtet nicht detonierte Kampfmittel, Kampfstoffe und unkonventionelle Spreng- und Brandvorrichtungen (USBV).

Weitere Informationen zum Thema "Kampfmittel und Kampfmittelbeseitigung" erhalten Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein (MIKWS).

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.