Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Ziel des Naturschutzes ist es, Natur und Landschaft auf Grund ihres eigenen Wertes und als Lebensgrundlage des Menschen zu erhalten beziehungsweise wiederherzustellen.
Da immer deutlicher wird, dass Verlust und Zerstörung von Natur und Landschaft schwerwiegende negative Folgen auch für den Menschen haben können, werden Wiederherstellung, Erhalt und die langfristige und nachhaltige Nutzbarkeit des Naturhaushaltes sowie ein pfleglicher Umgang mit der Landschaft angestrebt. Wegen ihrer Bedeutung im Naturhaushalt, aber auch ihrer Gefährdung, genießen die Tier- und Pflanzenarten dabei besonderen Schutz.
Eingriffe in Natur und Landschaft bedürfen der Genehmigung durch die zuständige Naturschutzbehörde.
Teaser
Naturschutz dient der Erhaltung und Wiederherstellung der Natur und Landschaft.
An wen muss ich mich wenden?
An die Kreise oder kreisfreien Städte (Untere Naturschutzbehörden).
Rechtsgrundlage
- Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege (Bundesnaturschutzgesetz – BNatSchG),
- Gesetz zum Schutz der Natur (Landesnaturschutzgesetz – LNatSchG),
- Landesverordnung über die Zuständigkeit der Naturschutzbehörden (Naturschutzzuständigkeitsverordnung - NatSchZVO).
Was sollte ich noch wissen?
Weitere Informationen zum Thema "Naturschutz in Schleswig-Holstein" finden Sie auf den Internetseiten des Ministeriums für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein (MEKUN).
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.