Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Preisüberwachung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Preisrechtliche Prüfungen sind eine Aufgabe der öffentlichen Hand zur Wahrung angemessener Entgelte im öffentlichen Beschaffungswesen. Sie sind ein Teil des Wirtschaftsrechts. Die öffentliche Hand ist vor überhöhten Preisen zu schützen.

Überhöht können Preise sein, falls

  • bei marktgängigen Leistungen gegenüber dem öffentlichen Auftraggeber höhere Preise als gegenüber zivilen Kunden gefordert werden oder
  • bei Verträgen zu Selbstkostenpreisen, sofern die geforderten Preise die Kosten der Leistungserbringung (einschließlich Gewinn) übersteigen. Die Kosten sind dabei solche, die nach den Leitsätzen für die Preisermittlung auf Grund von Selbstkosten (LSP) angemessenen sind. 

Die Preisüberwachung (PÜ) Kiel ist als neutraler Gutachter auf Basis der Preisrechtsverordnung im Rahmen eines gesetzlichen Auftrags oder im Wege der Amtshilfe für öffentliche Auftraggeber (zum Beispiel Bundeswehr) tätig. Ein Auftragnehmer hat auf Verlangen der zuständigen Behörde das Zustandekommen des Preises nachzuweisen.

Geprüft werden Aufträge des Bundes, der Länder, der Gemeinden und Gemeindeverbände sowie anderer juristischer Personen des öffentlichen Rechts. Dazu zählen neben Lieferungen und Leistungen, auch Mieten und Pachten. Preise von Bauleistungen werden nicht mehr geprüft (VO PR 1/72 aufgehoben 1999).

Teaser

Preisrechtliche Prüfungen sollen dazu dienen, die öffentliche Hand vor überhöhten Preisen zu schützen.

An wen muss ich mich wenden?

Einzelne Bürgerinnen und Bürger oder Unternehmen können diese Leistung nicht direkt in Anspruch nehmen.
Nur der öffentliche Auftraggeber kann sich an das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus (MWVATT) wenden.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Vertrags- und Rechnungsunterlagen sowie
  • gegebenenfalls ein Prüfungsersuchen.

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Das Ersuchen muss nach Abschluss des Vertrages rechtzeitig im Rahmen der gesetzlichen Aufbewahrungsfristen gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Das Preisrecht ist vom Preisangabenrecht zu unterscheiden.

Weitere Informationen zum Vergaberecht öffentlicher Aufträge finden Sie beim Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWI).

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.