Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Schenkungsteuerbescheid erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Durch die Erbschaftsteuer wird die Vermögensübertragung durch den Tod des Erblassers/der Erblasserin besteuert. Die Erbschaftsteuer wird als Erbanfallsteuer erhoben, das heißt sie knüpft an den konkreten Erwerb der jeweiligen Erben, Pflichtteilsberechtigten, Vermächtnisnehmer/innen oder sonstigen Erwerber/innen an.

Die Schenkungsteuer ist eine Steuer auf den Erwerb von Vermögen durch Schenkung unter Lebenden. Erbschaft- und Schenkungsteuer sind im selben Gesetz geregelt.

Die Frage, ob und in welcher Höhe Erbschaft-/Schenkungsteuer zu entrichten ist, richtet sich nach dem Wert des Erwerbs und dem Verwandtschaftsverhältnis. Jeder Erwerberin/jedem Erwerber steht ein persönlicher Freibetrag zu, der sowohl für Erwerbe von Todes wegen als auch für Schenkungen gilt. Der persönliche Freibetrag kann durch Schenkungen alle 10 Jahre erneut genutzt werden.

Der Erbschaftsteuer (Schenkungsteuer) unterliegen

  • der Erwerb von Todes wegen (zum Beispiel Erbschaft, Vermächtnis),
  • die Schenkungen unter Lebenden,
  • die Zweckzuwendungen,
  • das Vermögen einer Stiftung, sofern sie wesentlich im Interesse einer Familie oder bestimmter Familien errichtet ist, in Zeitabständen von je 30 Jahren (Erbersatzsteuer).

Teaser

Informationen zur Erbschafts- und Schenkungssteuer.

An wen muss ich mich wenden?

An das Finanzamt Kiel (für Schleswig-Holstein zentral zuständig).

Rechtsgrundlage

Rechtsgrundlage für die Erhebung der Steuer ist das Erbschaftsteuer- und Schenkungsteuergesetz (ErbStG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 27.Februar 1997 (BGBI I 1997 S. 378), zuletzt geändert durch Artikel 12 des Grundsteuer-Reformgesetzes vom 26. November 2019 (BGBl. I S. 1794).

Was sollte ich noch wissen?

Welche Unterlagen im Detail erforderlich sind, können Sie aus den Erklärungsvordrucken entnehmen, die Sie von der zuständigen Stelle zugesandt bekommen.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.