Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Stellungnahme weiterer Behörden im Rahmen von Genehmigungsverfahren des Bundes-Immissionsschutzgesetzes anfordern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie die Errichtung und den Betrieb von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigen wollen, müssen Sie die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange einladen. Diese können in der Beteiligungsphase die eingestellten Unterlagen und Informationen sichten und Stellungnahmen oder Einwendungen beim Verfahrensträger einreichen.

Beteiligte Behörden sind solche, deren Aufgabenbereich durch das Vorhaben berührt wird.

Teaser

Als Genehmigungsbehörde von Anlagen nach dem Bundes-Immissionsschutzgesetz müssen Sie eine Stellungnahme von zu beteiligenden Behörden zu dem Verfahren einholen.

Verfahrensablauf

  • Sie laden Organisationen wie Behörden, Verbände und Institutionen fristgemäß dazu ein, eine Stellungnahme abzugeben.
  • Die Antragsunterlagen versenden Sie dazu sternförmig.
  • Sie bewahren die eingegangenen Stellungnahmen im Originalzustand unveränderbar auf und werten diese aus.
  • Zum Schluss nehmen Sie die Inhalts- und Nebenbestimmungen in den Genehmigungsbescheid auf, die in den Stellungnahmen mitgeteilt und begründet worden sind.

An wen muss ich mich wenden?

Landesamt für Umwelt in Schleswig-Holstein

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um eine Anlage, die genehmigungsbedürftig ist.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Der Antrag auf Genehmigung eines Vorhabens
  • Die dem Antrag beigefügten Unterlagen
  • Gegebenenfalls weitere Unterlagen, die für die Entscheidung wichtig sind, da sie Angaben über Auswirkungen des Vorhabens enthalten
  • Gegebenenfalls der UVP-Bericht

Welche Gebühren fallen an?

Gebühr: gebührenfrei

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie laden die beteiligten Behörden und Träger öffentlicher Belange spätestens gleichzeitig mit der öffentlichen Bekanntmachung des Vorhabens ein.

Anhörungsfrist: 4 Wochen

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

21.03.2024
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.