Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein ist eine Stiftung öffentlichen Rechts. Sie unterstützt auf Antragstellung Projekte und Erwerbungen gemäß dem Stiftungszweck.
Sie hat den Zweck:

  1. Kulturgüter und Kunstgegenstände von herausragender Bedeutung für das Land Schleswig-Holstein zu sichern,
  2. Veranstaltungen und Publikationen von besonderem Interesse für die Kultur, Kunst oder Geschichte des Landes Schleswig-Holstein zu ermöglichen oder selbst durchzuführen,
  3. neue Formen und Entwicklungen auf den Gebieten von Kunst und Kultur zu fördern,
  4. Maßnahmen zur Entwicklung und Stärkung der kulturellen Infrastruktur im Lande zu unterstützen.

Teaser

Auf Antrag fördert die Kulturstiftung kulturelle Projekte, Veranstaltungen, Publikationen, usw.

An wen muss ich mich wenden?

An die Geschäftsstelle der Kulturstiftung.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Projektkonzept,
  • Kosten- und Finanzierungsplan.

Zusätzlich können weitere Unterlagen erforderlich sein. Es wird daher empfohlen, sich diesbezüglich vorab mit der Kulturstiftung in Verbindung zu setzen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein nimmt Anträge jeweils bis zum 01. März und bis zum 01. September eines jeden Jahres entgegen. Bis zum Ablauf dieser Antragsfristen werden eingehende Anträge gesammelt und in einer Vorstandssitzung etwa acht Wochen nach Antragsfrist behandelt.

Rechtsgrundlage

  • Gesetz zur Umwandlung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein in eine Stiftung des öffentlichen Rechts (KStiftSHUmwdlG SH),
  • Satzung der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein (Satzung Kulturstiftung SH).

Anträge / Formulare

Anträge können jederzeit auf postalischen Weg gestellt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Voraussetzung für die Antragstellung ist ein gemeinnütziger oder kommunaler Projektträger.
Weitere Informationen finden Sie auf den Internetseiten der Kulturstiftung des Landes Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.