Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Förderung von Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz in Schleswig-Holstein (EU-Förderperiode 2014 - 2020)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Rahmen des Landesprogramms "Fischerei und Aquakultur" werden während der EU-Förderperiode 2014 – 2020 sowohl Mittel der Europäischen Union (Europäischer Meeres- und Fischereifonds – EMFF) als auch nationale Mittel bereitgestellt, die für folgende Maßnahmen gewährt werden können:

  • Kutter- und Küstenfischerei sowie Binnenfischerei,
  • Innovationen und Wissenstransfer im Fischereisektor, Besatzmaßnahmen, Schutz und Wiederherstellung der Meeresbiodiversität,
  • Hafeninfrastruktur, nachhaltige Entwicklung der Fischwirtschaftsgebiete, Integrierte Meerespolitik,
  • Verarbeitung und Vermarktung fischwirtschaftlicher Erzeugnisse und
  • Aquakultur.

Teaser

Verschiedene Maßnahmen in den Bereichen Fischerei, Aquakultur und Meeresschutz können gefördert werden.

An wen muss ich mich wenden?

  • Bei Fragen zu konkreten Fördermaßnahmen an das Landesamt für Landwirtschaft, Umwelt und ländliche Räume (LLUR).
  • Im Falle von grundsätzlichen Informationen an das Ministerium für Landwirtschaft, ländliche Räume, Europa und Verbraucherschutz (MLLEV).

Rechtsgrundlage

  • Verordnung (EU) Nr. 1303/2013 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 17. Dezember 2013 mit gemeinsamen Bestimmungen über die Europäischen Struktur- und Investitionsfonds (GSR-Verordnung),
  • Verordnung (EU) Nr. 508/2014 des Europäischen Parlaments und des Rates vom 15. Mai 2014 über den Europäischen Meeres- und Fischereifonds (EMFF-Verordnung).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zum Landesprogramm „Fischerei und Aquakultur“ finden Sie auf den Seiten der Landesregierung Schleswig-Holstein.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.