Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für ein Vorhaben aus dem Förderprogramm Politische Stiftungen einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, können Sie die Mittel bei Projektstart per Antrag anfordern. Das BMZ veranlasst dann eine entsprechende Auszahlung.
Teaser
Wenn Ihre politische Stiftung eine Projektförderung des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhält, können Sie die Mittel bei Projektstart anfordern.
Verfahrensablauf
Fordern Sie die Mittel online oder per Post beim BMZ an.
- Rufen Sie das Online-Formular auf. Dieses führt Sie Schritt für Schritt durch die benötigten Angaben.
- Laden Sie erforderliche Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag online ab.
- Alternativ können Sie den ausgefüllten Online-Antrag ausdrucken und per Post an das BMZ senden.
- Das BMZ prüft Ihren Antrag und nimmt bei Unklarheiten oder fehlenden Informationen Kontakt zu Ihnen auf.
- Sie erhalten einen Bescheid und das BMZ veranlasst die Auszahlung.
Voraussetzungen
- Ihre politische Stiftung hat einen Zuwendungsbescheid des BMZ erhalten.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antrag auf Mittelanforderung
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Welche Fristen muss ich beachten?
Es gibt keine Frist.
Bearbeitungsdauer
Nach Ihrer Mittelanforderung wird die Zuwendung zeitnah ausgezahlt.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Zuwendungen für politische Stiftungen Festsetzung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.