Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Wenn Sie für ein Projekt der strukturbildenden Übergangshilfe einen Zuwendungsbescheid des Bundesministeriums für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) erhalten haben, erhalten Sie Ihre Zuwendung in der Regel nach Ablauf der 1-monatigen Klagefrist.
Sie haben aber auch die Möglichkeit, dem BMZ mitzuteilen, dass Sie auf Rechtsmittel verzichten werden. Dies beschleunigt die Auszahlung der Fördermittel.
Teaser
Durch die Rechtsmittelverzichtserklärung können Mittelanforderungen zu Projekten der strukturbildenden Übergangshilfe umgehend nach Projektstart bearbeitet werden. Es muss dann keine vierwöchige Frist abgewartet werden.
Verfahrensablauf
Sie können den Rechtsbehelfsverzicht online, per Fax oder per Post beim BMZ einreichen:
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht online einreichen wollen:
- Rufen Sie das Online-Formular auf und füllen Sie dort den Verzicht auf Widerspruch elektronisch aus. Das Formular führt Sie Schritt für Schritt durch die notwendigen Angaben.
- Laden Sie die erforderlichen Unterlagen hoch und senden Sie den Antrag ab.
- Das BMZ prüft Ihre Unterlagen.
Wenn Sie den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post einreichen wollen:
- Sie schicken den Rechtsbehelfsverzicht per Fax oder per Post an das BMZ.
- Bei Unklarheiten nimmt das BMZ Kontakt mit Ihnen auf.
Voraussetzungen
- Sie müssen einen Zuwendungsbescheid für Ihr beantragtes Vorhaben vorliegen haben.
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Eingangsbescheinigung mit Klageverzichtserklärung (siehe letzte Seite im Zuwendungsbescheid)
Welche Gebühren fallen an?
Es fallen keine Kosten an.
Rechtsgrundlage
Rechtsbehelf
entfällt
Was sollte ich noch wissen?
Es gibt keine Hinweise oder Besonderheiten.
Weiterführende Informationen
Urheber
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ) – Referat 502 Krisenbewältigung, Übergangshilfe, Wiederaufbau, Infrastruktur im Krisenkontext
Strukturbildende Übergangshilfe aus dem KWI-Titel Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (BMZ)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.