Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung hat zum Ziel, die Umgehung von Steuern zu bekämpfen.
Für die Erfassung der Identifikationsnummer haben Sie als Kreditinstitut 3 Monate nach Beginn der Geschäftsbeziehungen mit der Vertragsperson Zeit.
Wenn Sie die Identifikationsnummer nicht erfassen konnten, müssen Sie folgende Angaben an das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln:
- Angaben zur Person und
- Angaben zur Anschrift
jedes Verfügungsberechtigten und wirtschaftlich Berechtigten.
Zu den genannten Angaben verpflichtet Sie die Kontenwahrheit. Die Kontenwahrheit gilt für jede Person, die ein Konto führen, Wertsachen verwahren oder ein Schließfach überlassen will.
Die Vergeblichkeitsmeldung übermitteln Sie über ein elektronisches Meldeverfahren, welches das BZSt bereitstellt.
Hinweis
Wenn Sie ein Kreditkonto führen und der Kredit nur der
- Finanzierung privater Konsumgüter dient und
- der Kreditrahmen den Betrag von EUR 12.000 nicht übersteigt,
müssen Sie die Identifikationsnummer nicht ermitteln.
Teaser
Wenn Sie die Identifikationsnummer einer Vertragsperson nicht erfassen konnten, müssen Sie eine Vergeblichkeitsmeldung übermitteln.
Verfahrensablauf
Die Vergeblichkeitsmeldung müssen Sie über ein elektronisches Meldeverfahren beim Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) übermitteln.
- Beantragen Sie eine Zulassung zur Nutzung des steuerlichen Abzugsverfahrens für die Kirchensteuer.
- Geben Sie alle erforderlichen Informationen in der Meldedatei an.
- Übermitteln Sie die Meldedatei an das BZSt. Das BZSt prüft Ihre Meldedatei.
- Das BZSt bestätigt Ihnen die erfolgreiche Übermittlung der Meldedatei mittels einer Antwortdatei.
Hinweis
Zur Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung verwenden Sie die Zulassung für das steuerliche Abzugsverfahren für die Kirchensteuer, Sie benötigen für das Fachverfahren Kontenwahrheit keine gesonderte Zulassung. Ein Hinweis auf die erforderliche Nutzung des Verfahrens Kontenwahrheit ist ausreichend.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Eine Vergeblichkeitsmeldung müssen übermitteln:
-
Kreditinstitute
- welche die Identifikationsnummer der Vertragsperson nicht bis zum Ablauf des 3. Monats nach Beginn der Geschäftsbeziehungen erfassen oder ermitteln konnten
Welche Unterlagen werden benötigt?
- keine
Welche Gebühren fallen an?
- keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung: bis Ende Februar des Folgejahres
Hinweis
Die Vergeblichkeitsmeldung muss auch dann bis Ende Februar des Folgejahres übermittelt werden, wenn die Kontoeröffnung im Monat Dezember erfolgt.
Bearbeitungsdauer
- für die Bearbeitung der Meldung: unmittelbar nach technischer Prüfung
Anträge / Formulare
- Formulare: nein
- Onlineverfahren möglich: ja
- Schriftform nötig: nein
- persönliches Erscheinen: nein
Die Übermittlung der Vergeblichkeitsmeldung erfolgt über das elektronische Meldeverfahren des Bundeszentralamts für Steuern (BZSt).
Weiterführende Informationen
Urheber
Vergeblichkeitsmeldungen nach § 154 Abs. 2c AO Entgegennahme
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.