Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Vergütung der in anderen EU-Mitgliedstaaten gezahlten Vorsteuer beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

In Deutschland ansässige und zum Vorsteuerabzug berechtigte Unternehmen erhalten die in einem anderen EU-Mitgliedstaat gezahlte Umsatzsteuer auf Antrag erstattet.

Der Antrag wird an den Mitgliedstaat der Erstattung weitergeleitet, wenn der Antragsteller im beantragten Vergütungszeitraum

  • für Zwecke der Mehrwertsteuer als Steuerpflichtiger anzusehen ist,
  • nicht die Steuerbefreiung für Kleinunternehmen in Anspruch genommen hat,
  • nicht ausschließlich der landwirtschaftlichen Pauschalbesteuerung unterlegen hat oder
  • nicht nur ausschließlich umsatzsteuerfreie Lieferungen/Dienstleistungen erbracht hat.

Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge elektronisch im BZStOnline-Portal (BOP) stellen.

Hinweis:
Wurde Vorsteuer in Nicht-EU-Mitgliedstaaten gezahlt, muss die Vergütung direkt in diesen Staaten beantragt werden.
 

Teaser

Wenn Sie sich die im EU-Ausland gezahlte Vorsteuer (Umsatzsteuer) erstatten lassen möchten, können Sie unter bestimmten Voraussetzungen eine Vergütung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie müssen die Vorsteuervergütungsanträge im BZStOnline-Portal (BOP) stellen. Dafür benötigen Sie ein Zertifikat für das BZStOnline-Portal (BOP) oder für das ElsterOnline-Portal (EOP).

Verfahren mittels ElsterOnline-Zertifikat (empfohlen für deutsche Unternehmer und Bevollmächtigte):

  • Loggen Sie sich mit Ihrem ElsterOnline-Zertifikat ein.
  • Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ vollständig aus.
    • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente:  speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
  • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 Megabyte (MB) sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Nach der dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
  • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

Verfahren mittels BOP-Zertifikat:

  • Sie müssen sich zunächst schriftlich für die Nutzung des BOP beim BZSt anmelden.
  • Rufen Sie das Formular zur Anmeldung auf der Internetseite des BZSt auf. Füllen Sie es elektronisch aus, drucken Sie es aus und unterschreiben Sie es.
  • Senden Sie das Formular mit den darin geforderten Nachweisen per Post an das BZSt.
  • Das BZSt übermittelt Ihnen dann per E-Mail die Aktivierungsdaten und per Post den Aktivierungscode für Ihren Zugang.
  • Aktivieren Sie Ihr BOP-Konto mit den Daten. Sie erhalten anschließend ein BOP-Zertifikat. Mit diesem Zertifikat können Sie sich künftig in Ihrem BOP-Konto einloggen.
  • Füllen Sie das Formular „Antrag auf Umsatzsteuervergütung inländischer Unternehmer im Ausland“ im BOP vollständig aus.
    • Hinweis zum Upload der erforderlichen Rechnungsbelege oder Einfuhrdokumente: speichern Sie diese möglichst lokal in einem separaten Verzeichnis ab. Benennen Sie die Belege anhand der Reihenfolge ihrer Zuordnung im Vergütungsantrag.
  • Laden Sie die Belege direkt vor der Versendung des Antrags im Menüpunkt "Versenden Ihrer Daten" hoch, nachdem Sie Ihren Antrag geprüft haben.
  • Die Datei mit den beigefügten Belegen darf nicht größer als 5 MB sein.
  • Senden Sie den Antrag elektronisch ab.
  • Nach dem Versand des Antrags erhalten Sie eine Versandbestätigung in Ihr BOP-Postfach.
  • Ihr Antrag wird vom BZSt geprüft.
  • Nach erfolgreicher Prüfung leitet das BZSt den Antrag an den Mitgliedstaat der Erstattung weiter.
  • Sie erhalten vom Mitgliedstaat der Erstattung eine Mitteilung auf elektronischem Wege, wenn der Antrag eingegangen ist. Ebenso informiert Sie der Mitgliedstaat der Erstattung, ob er Ihrem Antrag stattgibt oder nicht.
  • Lehnt das BZSt die Weiterleitung Ihres Antrags ab, erhalten Sie vom BZSt einen Bescheid per Post.

Voraussetzungen

Anträge können stellen:

  • in Deutschland ansässige Unternehmen,
  • die im EU-Ausland Vorsteuer (Umsatzsteuer) gezahlt haben

Weitere Voraussetzungen:

  • die beantragte Vergütung beträgt mindestens EUR 400,00 oder einen entsprechend in Landeswährung umgerechneten Wert oder
  • bei einem Vergütungszeitraum, welcher das Kalenderjahr oder der letzte Zeitraum des Kalenderjahres ist, beträgt die beantragte Vergütung mindestens EUR 50,00
  • Sie sind im BZStOnline-Portal (BOP) oder im ElsterOnline-Portal (EOP) registriert und verfügen über ein gültiges BOP- oder EOP-Zertifikat
     

Welche Unterlagen werden benötigt?

Bei der Antragstellung müssen Sie einreichen:

  • alle für den Vergütungsantrag relevanten Rechnungs- und Einfuhrbelege, sofern der Mitgliedstaat der Erstattung dies verlangt

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Antragsstellung: innerhalb von 9 Monaten nach Ablauf des Kalenderjahres, in dem die Umsatzsteuer entstanden ist

Bearbeitungsdauer

  • für die schriftliche Anmeldung zur Nutzung des BZStOnline-Portal: 4 bis 6 Wochen
  • Entscheidung über die Weiterleitung: innerhalb von 15 Tagen
     

Rechtsbehelf

  • Einspruch gegen die Ablehnung der Weiterleitung
  • finanzgerichtliche Klage
     

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein
     

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen (BMF)

Fachlich freigegeben am

09.06.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.