Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Luftsicherheitsprogramm für ausländisches Luftfahrtunternehmen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ausländische Luftfahrtunternehmen, die innerhalb der Europäischen Union (EU) Flüge durchführen, müssen ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und fortentwickeln. Das Luftsicherheitsprogramm beschreibt Maßnahmen, die ein Luftfahrtunternehmen anwendet, um einen sicheren Luftverkehr zu gewährleisten. Dies dient insbesondere dazu, um Flugzeugentführungen, Sabotageakte und terroristische Anschläge zu verhindern.

Als ausländisches Luftfahrtunternehmen, das beabsichtigt, Verkehrsflughäfen der Bundesrepublik Deutschland zu benutzen, müssen Sie ein Luftsicherheitsprogramm erstellen und dem Luftfahrt-Bundesamt (LBA) zur Zulassung vorlegen.

Warum brauche ich die Zulassung?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm ist eine Voraussetzung für die Erteilung

  • der Betriebsgenehmigung vor der Aufnahme von Fluglinienverkehr von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus, die nicht in im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) ansässig sind
  • der Einflugerlaubnis vor der Aufnahme von Charterflügen von und nach Deutschland für Luftfahrtunternehmen aus Nicht-EWR-Mitgliedstaaten

Wie lange ist das zugelassene Luftsicherheitsprogramm gültig?

Ein zugelassenes Luftsicherheitsprogramm für ausländische Luftfahrtunternehmen ist unbegrenzt gültig.

Spätestens 5 Jahre nach der Zulassung wird aber geprüft, ob das Luftsicherheitsprogramm es noch den dann geltenden Vorschriften entspricht.

Sie sind daher verpflichtet, alle Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, fortlaufend an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Welche Ausnahmen gibt es?

In folgenden Fällen kann von einer Zulassung des Luftsicherheitsprogramms abgesehen werden:

  • Ihr Unternehmen betreibt ausschließlich Luftfahrzeuge mit einem Höchstgewicht von bis zu 5,7 Tonnen. Eine Vorlage zur Zulassung kann im Einzelfall verlangt werden.
  • Sie haben bereits eine Bestätigung der zuständigen Behörde Ihres Staates im EWR, dass Sie ein gebilligtes Luftsicherheitsprogramm für Luftfahrtunternehmen nach EU-Verordnung haben.

Die Ausnahmen gelten nicht für die Zulassung von Sonder-Luftsicherheitsprogrammen für Einflüge nach Berlin.

Teaser

Wenn Sie als ausländisches Luftfahrunternehmen Flüge nach Deutschland durchführen möchten, dann müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms beantragen.

Verfahrensablauf

Um die Zulassung eines Luftsicherheitsprogramms zu beantragen, gehen Sie bitte wie folgt vor:

  • Rufen Sie das Bundesportal verwaltung.bund.de auf und füllen Sie den Online-Antrag aus.
    • Für die Online-Antragstellung benötigen Sie ein BundID-Konto. 
  • Sie können Ihre Unterlagen direkt hochladen.
  • Wenn die Angaben vollständig sind, stellt das Luftfahrt-Bundesamt nach der Prüfung der Angaben der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten (elektronisch und per Post) Informationen zur Erstellung eines Luftsicherheitsprogramms zur Verfügung.
  • Danach erstellt die oder der Luftsicherheitsbeauftragte das Luftsicherheitsprogramm und übermittelt diese über das Bundesportal an das Luftfahrt-Bundesamt.
  • Das Luftfahrt-Bundesamt prüft das Luftsicherheitsprogramm und stimmt eventuell offene Fragen mit der oder dem Luftsicherheitsbeauftragten ab.
  • Nach der Bearbeitung Ihres Antrags durch die Behörde erhalten Sie einen Bescheid und einen Gebührenbescheid.  

Voraussetzungen

  • Sie stellen den Antrag
    • als Luftsicherheitsbeauftragte oder Luftsicherheitsbeauftragter
    • als Chief Executive Officer (CEO)
    • in Vertretung

Welche Unterlagen werden benötigt?

Wenn keine Luftsicherheitsbeauftragten benannt wurden oder die antragsstellende Person nicht der oder die Luftsicherheitsbeauftragte ist:

  • Verpflichtungserklärung

Welche Unterlagen in Ihrem Fall erforderlich sind, können Sie dem Antragsformular entnehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Es gibt keine Frist.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
    Sie können innerhalb von 1 Monat Widerspruch einlegen.

Was sollte ich noch wissen?

Luftfahrtunternehmen sind dazu verpflichtet, sämtliche Änderungen, die das Luftsicherheitsprogramm betreffen, an das Luftfahrt-Bundesamt zu melden.

Urheber

Luftfahrt-Bundesamt (LBA)


Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Digitales und Verkehr (BMDV)

Fachlich freigegeben am

28.09.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.