Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Handelsbezeichnung im Verzeichnis für Fischerei und Aquakultur neu beantragen oder ändern
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Verzeichnis der Handelsbezeichnungen für Erzeugnisse der Fischerei und Aquakultur werden alle in Deutschland zulässigen Handelsbezeichnungen gelistet. Für Handelsbezeichnungen, die noch nicht endgültig in dieses Verzeichnis aufgenommen worden sind, gibt es eine gesonderte Liste.

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung beantragen möchten, beachten Sie bitte Folgendes:

  • Sie sollten eine Handelsbezeichnung nur für jeweils eine Spezies (artspezifisch wie zum Beispiel "Clupea harengus") beantragen.
  • Gilt eine Handelsbezeichnung bereits für eine andere Spezies oder Gattung, kann dieser Name in der Regel nicht mehr vergeben werden.
  • Sie brauchen keine Handelsbezeichnung für Fische, Krebs- und Weichtiere, die zubereitet oder haltbar gemacht wurden und unter dem KN-Code 1604 beziehungsweise 1605 eingeführt werden.

Weitere Hinweise zur Vergabe von Handelsbezeichnungen finden sich auf der Webseite der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE).
Wenn Sie zu einer bereits bestehenden Handelsbezeichnung eine ergänzende Bezeichnung wünschen, beantragen Sie bitte eine neue Handelsbezeichnung.

Alle Listen sind über die Webseite der BLE einsehbar und stehen zum Download bereit.

Teaser

Wenn Sie eine neue Handelsbezeichnung für Erzeugnisse aus der Fischerei und Aquakultur beantragen möchten, können Sie hierfür einen Antrag stellen.

Verfahrensablauf

Die Eintragung einer neuen Handelsbezeichnung müssen Sie schriftlich beantragen.

  • Auf der Internetseite der BLE können Sie über den Link "Online-Antrag" die Handelsbezeichnung beantragen. Folgen Sie einfach den Anweisungen im Formular und ergänzen Sie fehlende Angaben.
  • Sie erhalten eine Mitteilung darüber, dass Ihr Antrag eingegangen ist. Auch auf fehlende Angaben wird die BLE hinweisen.
  • Die BLE bearbeitet Ihren Antrag und teilt Ihnen anschließend das Ergebnis mit.
  • Wenn eine neue Handelsbezeichnung anerkannt wird, erfolgt die Bekanntgabe im Bundesanzeiger.

Voraussetzungen

Sie müssen Marktbeteiligte beziehungsweise Marktbeteiligter sein, also kommerziell Erzeugnisse der Fischerei oder Aquakultur

  • in den Verkehr bringen,
  • innergemeinschaftlich verbringen,
  • einführen oder
  • ausführen.

Hinweis: Verbände der Fischereiwirtschaft sind nicht antragsberechtigt.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Begründung, warum der vorgeschlagene Name vergeben werden soll
  • gegebenenfalls Bildmaterial und andere Nachweise

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen den Antrag spätestens 6 Wochen vor geplanter Verwendung der Handelsbezeichnung stellen.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel 6 Wochen.

Anträge / Formulare

Formulare: ja
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: ja
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Ernährung und Landwirtschaft (BMEL)

Fachlich freigegeben am

19.10.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.