Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Ihr Unternehmen ist auf der Suche nach neuem Personal oder möchte sich zu Personalfragen beraten lassen? Die Bundesagentur für Arbeit bietet Ihnen ein weites Spektrum an professionellen Dienstleistungen und unterstützt Sie bei der Suche nach Arbeitskräften und bei der Personalplanung in Ihrem Betrieb.
Kontaktieren können Sie den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit auf folgende Weise:
- persönliche Vorsprache bei der zuständigen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite oder
- per E-Mail.
Folgende Dienstleistungsangebote bietet der Arbeitgeber-Service an:
- Marktkompetenz: Der Arbeitgeber-Service beobachtet und analysiert für Sie Marktveränderungen auf dem nationalen und regionalen Bewerber- und Arbeitsmarkt.
- Individuelle Beratung: Gemeinsam mit Ihnen stellt Ihre Ansprechpartnerin oder Ihr Ansprechpartner auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Dienstleistungsangebote zusammen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
- Vermittlung nach Maß: Sie bekommen geeignete Auszubildende oder Arbeitskräfte vermittelt – entsprechend Ihren Anforderungen.
- Finanzielle Unterstützung: Sie können zum Beispiel bei der Einstellung oder Qualifizierung finanzielle Unterstützung bekommen.
- eService: Sie können die eServices nutzen, zum Beispiel zur Information oder Personalgewinnung – unabhängig von Ort und Zeit.
Teaser
Der Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit berät und unterstützt Sie rund um das Thema Personal.
Verfahrensablauf
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Sie erreichen den Arbeitgeber-Service der Bundesagentur für Arbeit mittels
- persönlicher Vorsprache bei der örtlichen Dienststelle der Bundesagentur für Arbeit,
- Anschreiben per Post,
- Telefon-Hotline,
- Kontaktformular auf der Internetseite der Bundesagentur für Arbeit oder
- per E-Mail.
- Sie erhalten innerhalb von 48 Stunden eine Reaktion auf Ihr Anliegen.
- Ab der ersten Kontaktaufnahme steht Ihnen eine persönliche Ansprechpartnerin oder ein persönlicher Ansprechpartner für Ihre Anliegen zur Verfügung.
- Gemeinsam mit Ihnen findet diese Vermittlungs- und Beratungsfachkraft für Sie passende Dienstleistungen, vereinbart mit Ihnen das weitere Vorgehen und berät Sie zu Fragen rund um das Thema Personal.
An wen muss ich mich wenden?
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Keine
Welche Gebühren fallen an?
Keine
Welche Fristen muss ich beachten?
Keine
Bearbeitungsdauer
Keine
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: ja
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein
Weiterführende Informationen
Urheber
Vorgesehen zum Löschen - Kontakt zum Arbeitgeber-Service Beratung SGB III
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Arbeit und Soziales
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.