Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Foto für die elektronische Gesundheitskarte einreichen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die elektronische Gesundheitskarte (eGK) ist Ihr Mitgliedsausweis bei Ihrer gesetzlichen Krankenkasse und bestätigt, dass die Krankenkasse die Behandlungskosten für Sie bezahlt. Ihr Foto auf Ihrer eGK hilft, Verwechslungen zu vermeiden und Missbrauch einzudämmen.

Für das Erstellen Ihrer eGK digitalisiert Ihre Krankenkasse Ihr Bild und speichert es als digitales Foto ab. So kann es bei einem eventuellen Verlust oder Diebstahl Ihrer elektronischen Gesundheitskarte wieder verwendet werden.

Aufgrund der gesetzlichen Regelungen löscht die Krankenkasse Ihr eingereichtes Foto nach spätestens 10 Jahren. Vor einem neuen Kartenversand informiert Ihre Krankenkasse Sie, ob ein neues Bild benötigt wird.

Kein Passfoto auf der eGK benötigen

  • Kinder und Jugendliche bis zum 15. Lebensjahr und
  • Versicherte, die bei der Erstellung ihres Passbildes nicht mitwirken können, zum Beispiel immobile pflegebedürftige Menschen.

Teaser

Sie haben Ihr Foto für die elektronische Gesundheitskarte (eGK) vor mehr als 10 Jahren bereitgestellt? Dann kann Ihre Krankenkasse Sie bitten, ein neues Foto einzureichen.

Verfahrensablauf

Sie können Ihr neues Passbild per Post einreichen sowie – bei vielen gesetzlichen Krankenkassen – persönlich in der Geschäftsstelle abgeben oder online hochladen.

  • Die Krankenkasse digitalisiert das Foto und stellt eine neue eGK aus.
  • Sie erhalten die neue eGK mit dem neuen Bild per Post.

Voraussetzungen

  • Sie sind Mitglied einer gesetzlichen Krankenkasse und haben eine eGK.
  • Sie sind mindestens 15 Jahre alt.
  • Das bisherige Foto auf der eGK ist älter als 10 Jahre.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • aktuelles Passbild

Welche Gebühren fallen an?

In der Regel stellt Ihnen die Krankenkasse kostenlos eine neue eGK aus. Die gesetzlichen Krankenkassen können EUR 5,00 verlangen, wenn Sie selbst für die Notwendigkeit einer Neuausstellung der eGK verantwortlich sind, zum Beispiel bei Verlust oder Beschädigung.

Welche Fristen muss ich beachten?

  • Die Krankenkassen dürfen Ihr Foto für die Dauer Ihres Versicherungsverhältnisses für Ersatz und Folgeausstellungen Ihrer eGK speichern, jedoch längstens für 10 Jahre.
  • Nach dem Ende des Versicherungsverhältnisses löscht Ihre bisherige Krankenkasse das Foto unverzüglich, spätestens aber nach 3 Monaten.

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung dauert normalerweise etwa 4 bis 7 Werktage.

Für eine schnelle Bearbeitung und Entscheidung müssen Ihrer Krankenkasse die notwendigen Informationen sowie gegebenenfalls erforderliche Unterlagen vollständig und aussagekräftig vorliegen.

Die Krankenkasse entscheidet über Anträge zeitnah, wobei zum Schutz der Patientenrechte die gesetzliche Bearbeitungsfrist eingehalten wird.

Bitte beachten Sie, dass es sich bei der angegebenen Bearbeitungsdauer um einen Durchschnittswert aller Krankenkassen handelt. Sie kann im Einzelfall abweichen.

Die exakte Bearbeitungsdauer hängt darüber hinaus von der Komplexität des Einzelfalls ab und kann sich entsprechend verlängern. Gleiches gilt, wenn Dokumente oder Unterlagen per Post an Sie oder Ihre Krankenkasse versandt werden.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: Viele gesetzliche Krankenkassen bieten ein Onlineverfahren an.

Schriftform erforderlich: nein

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Lichtbild zur elektronischen Gesundheitskarte Aktualisierung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Gesundheit (BMG)

Fachlich freigegeben am

15.11.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.