Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Waren bei Transport für NATO- oder Partnerstreitkräfte beim Zoll anmelden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Waren für bestimmte ausländische Streitkräfte können nach den Regelungen des Truppenzollrechts ohne Zollabgaben nach Deutschland eingeführt werden. Die Waren müssen bestimmt sein

  • für die Streitkräfte anderer NATO-Staaten,
  • NATO-Hauptquartiere in Deutschland oder
  • für die Streitkräfte von Staaten, die am NATO-Programm „Partnerschaft für den Frieden“ (PfP) teilnehmen.

Die Waren können durch die ausländischen Streitkräfte selbst oder private Dienstleister befördert werden. Im Rahmen der Übergabe an die ausländischen Streitkräfte müssen die Waren bei der Zollstelle zur Truppenverwendung angemeldet werden.

Auch nach der Beförderung bleiben die Waren während der gesamten Verwendung durch die Streitkräfte unter zollamtlicher Überwachung. Sollen sie zu anderen Zwecken verwendet werden, etwa an nicht begünstigte Personen oder Firmen weitergegeben werden, müssen weitere zollrechtliche Regelungen beachtet werden.

Teaser

Wenn Sie Waren für NATO- oder Partnerstreitkräfte befördern, können diese unter bestimmten Voraussetzungen zollfrei nach Deutschland eingeführt werden. Die Waren müssen jedoch beim Zoll angemeldet werden.

Verfahrensablauf

Die Zollanmeldung müssen Sie schriftlich einreichen:

  • Zur Anmeldung verwenden Sie das Formblatt 302. Sie müssen der Zollstelle mindestens 2 Ausfertigungen vorlegen.
  • Eine zuständige Transport- oder Zolloffizierin oder ein -offizier füllt die obere Hälfte der Vorderseite des Formblatts einschließlich der Warenbeschreibung komplett aus. Dabei muss bestätigt werden, dass die Sendung im Auftrag der Streitkräfte befördert wird und nur Waren enthält, die für diese bestimmt sind.
  • Das Speditionsunternehmen unterschreibt die Verpflichtungserklärung oben auf der Rückseite des Formblatts.
  • Das Formblatt müssen Sie bei Ein-, Aus- oder Durchfuhr an der Zollstelle vorlegen.
  • Die Zollstelle vermerkt die Abfertigung der Waren auf der Rückseite und setzt eine Frist zur Vorlage der Bestätigung der Streitkräfte über den Empfang des Gutes.
  • Sie erhalten ein Exemplar zurück.
  • Nachdem die Streitkräfte den Empfang der Waren unten auf der Vorderseite des Formulars bestätigt haben, erhält die Zollstelle dieses Exemplar als Rückschein. Das Verfahren ist damit erledigt.

Voraussetzungen

  • Es handelt sich um Waren für die genannten Streitkräfte im Sinne des Zollrechts und
  • Sie befördern die Waren im Auftrag der Streitkräfte und
  • die Sendung enthält nur Waren, die für die Streitkräfte bestimmt sind.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Sie müssen keine zusätzlichen Unterlagen einreichen.

Welche Gebühren fallen an?

Die Zollanmeldung können Sie kostenlos vornehmen.

Welche Fristen muss ich beachten?

Da das deutsche Truppenzollrecht keine besonderen Fristen vorsieht, gelten die Fristen des EU-Zollrechts.

Bearbeitungsdauer

  • in der Regel 60 Minuten

Anträge / Formulare

Formular: Formblatt 302

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

07.05.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.