Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Widerspruch einlegen nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Nach einer Betriebsprüfung durch die Künstlersozialkasse (KSK) erhalten Sie einen Bescheid. Darin hält die KSK die Ergebnisse der Prüfung fest. Gegebenenfalls kann die KSK Nachforderungen von Ihrem Betrieb verlangen oder Sie erhalten eine Erstattung zu viel gezahlter Künstlersozialabgabe.

Wenn Sie mit dem Bescheid nicht einverstanden sind, können Sie einen Widerspruch einlegen. Die KSK prüft dann, ob der Bescheid aufgrund Ihrer Widerspruchsbegründung geändert werden kann oder muss.

Wenn die KSK den Bescheid ändert, erhalten sie einen Widerspruchsbescheid.

Wenn die KSK Ihrem Widerspruch nicht folgt, weist sie ihn zurück. Auch in diesem Fall erhalten Sie einen neuen Bescheid. Gegen diesen Bescheid können Sie beim Sozialgericht klagen.

Teaser

Sie sind mit den Ergebnissen einer Betriebsprüfung nicht einverstanden? Dann können Sie die Richtigkeit des Bescheides durch einen Widerspruch überprüfen lassen.

Verfahrensablauf

Einen Widerspruch gegen einen Bescheid der KSK können Sie schriftlich einlegen:

  • Verfassen Sie Ihren Widerspruch einschließlich Widerspruchsbegründung.
  • Unterschreiben Sie den Widerspruch und schicken Sie ihn per Post, per Fax oder elektronisch als PDF-Datei mit Unterschrift an die KSK.
  • Als weitere Möglichkeit kann der Widerspruch auch zur Niederschrift bei der KSK eingelegt werden.
  • Die KSK prüft Ihren Widerspruch, sobald er eingeht.
  • Sie erhalten eine Eingangsbestätigung.
  • Wenn der Widerspruch nicht ausreichend begründet ist, fordert die KSK weitere Unterlagen bei Ihnen an.
  • Wenn Ihrem Widerspruch abgeholfen werden kann, erhalten Sie einen so genannten Abhilfebescheid. Das heißt, die KSK hält Ihren Widerspruch für begründet.
  • Kann Ihrem Widerspruch nicht abgeholfen werden, weist ihn die KSK mit einem Bescheid zurück.

Voraussetzungen

Sie können Widerspruch einlegen, wenn

  • die KSK Ihren Betrieb geprüft hat und
  • der an Sie gerichtete Bescheid einen Widerspruch vorsieht.
    • Gegen einen Bescheid, der auf einen Widerspruch folgt, können Sie nur Klage einlegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • bei Vertretung durch einen Bevollmächtigten: von Ihnen unterschriebene Vollmacht

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

1 Monat nach Erhalt des Bescheides 

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitung eines Widerspruchs dauert längstens 6 Monate.

Rechtsbehelf

  • Klage vor dem Sozialgericht

Anträge / Formulare

Formulare: nein

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: ja

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

22.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.