Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Zahlungserleichterung bei der Künstlersozialkasse beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Mit Ihrem Antrag, den Rückstand der Künstlersozialabgabe zu stunden, kann die KSK Ihnen die Zahlung erleichtern. Generell besteht für die KSK die gesetzliche Verpflichtung, die Einnahmen rechtzeitig und vollständig zu erheben. Üblicherweise erfolgt eine Stundung daher mit monatlichen Teilzahlungen (Ratenzahlung). Ihr Antrag 

  • muss begründet sein 
  • und die Höhe Ihrer beabsichtigten Raten enthalten. 

Die KSK erhebt Zinsen, wenn Ihnen eine Stundung oder Ratenzahlung gewährt wird. 

  • Eine Stundung oder Ratenzahlung ist nur gegen angemessene Verzinsung möglich. 
  • Der Regelzinssatz beläuft sich auf 2 Prozent über dem zur Zeit der Entscheidung geltenden Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank. 
  • Falls Sie eine längerfristige Stundung oder Ratenzahlung beantragen wollen, müssten Sie durch Vorlage geeigneter Unterlagen nachweisen, dass Ihre wirtschaftlichen Verhältnisse eine sofortige Zahlung nicht zulassen. Mögliche Nachweise:
    • Kopien von Kontoauszügen
    • Kreditverträgen
    • Einnahme-Überschuss-Rechnungen oder Gewinn- und Verlustrechnungen
    • Schilderung der Vermögenssituation und 
    • Belege anderer Gläubiger, die ebenfalls Zahlungsaufschub gewährten

Eine weitere mögliche Erleichterung der Zahlung wäre der teilweise oder vollständige Erlass Ihrer offenen Künstlersozialabgabe. Dies ist jedoch nur unter sehr begrenzten Voraussetzungen möglich.

Teaser

Wenn es Ihnen nicht möglich ist, die aktuelle Forderung der Künstlersozialkasse (KSK) pünktlich zu zahlen, können Sie bei der KSK eine Zahlungserleichterung beantragen.

Verfahrensablauf

Sie beantragen bei der KSK eine Zahlungserleichterung.

  • Ihr Antrag enthält eine Begründung und die Höhe der maximal möglichen Rate oder den Zeitpunkt, wann die Zahlung erfolgen kann.
  • Die KSK prüft Ihre Angaben.
  • Sollte zu Ihrem Antrag etwas unklar sein, fordert die KSK Sie auf, weitere Unterlagen oder Informationen zu Ihrer finanziellen Situation einzureichen.
  • Wenn Ihr Antrag plausibel ist und die KSK diesem zustimmt, erhalten Sie von der KSK einen Bescheid über die entsprechende Zahlungserleichterung.
  • Kommt die KSK zu dem Ergebnis, dass Ihre Begründung unzureichend ist, wird Ihr Antrag mit Bescheid abgelehnt.

Voraussetzungen

  • Die Zahlung der gesamten Forderung ist Ihnen derzeit nicht möglich, da Sie sich aufgrund ungünstiger wirtschaftlicher Verhältnisse vorübergehend in ernsthaften Zahlungsschwierigkeiten befinden. 
  • Es würden sich für Sie vorübergehend ernsthafte Zahlungsschwierigkeiten ergeben, wenn Sie die gesamte Forderung sofort begleichen. 
  • Der Anspruch der KSK darf durch die Zahlungserleichterung nicht gefährdet werden. 
  • Sie müssen in der Regel eine Sicherheit leisten, können dies jedoch mit einem SEPA-Lastschriftmandat vermeiden. 
  • Ein (Teil-)Erlass der Künstlersozialabgabe kann nur erfolgen, wenn die offene Forderung Ihre wirtschaftliche oder persönliche Existenz vernichtet oder ernsthaft gefährdet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • SEPA-Lastschriftmandat 
  • Abhängig von der Laufzeit der Stundung oder Ratenzahlung müssen Sie weitere Unterlagen einreichen. Fragen Sie bitte bei der Künstlersozialkasse nach, welche Unterlagen notwendig sind.

Welche Gebühren fallen an?

Für Sie fallen keine Kosten an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen keine Fristen einhalten.

Bearbeitungsdauer

In der Regel 1 bis 2 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch 

Detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen, können Sie dem Bescheid über die Abrechnung der Künstlersozialabgabe entnehmen.
 

Anträge / Formulare

Formulare: nein
Onlineverfahren möglich: nein
Schriftform erforderlich: nein
Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Künstlersozialabgabe Zahlungserleichterungen Prüfung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

30.07.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.