Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Veränderung der beruflichen Situation der Künstlersozialkasse melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Als eine Person, die erwerbsmäßig künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig ist, sind Sie grundsätzlich über die Künstlersozialversicherung in der gesetzlichen Renten-, Kranken- und Pflegeversicherung versicherungspflichtig.

Allerdings nur dann, wenn nicht bestimmte Ausnahmen vorliegen oder Sie vorranging anderweitig versichert sind. Sollte sich an Ihrer beruflichen Situation grundsätzlich etwas ändern, müssen Sie das der Künstlersozialkasse (KSK) umgehend mitteilen.

Beispiele für berufliche Umstände, die Auswirkungen auf Ihre bestehende Versicherungspflicht bei der KSK haben können:

  • abhängige Beschäftigungen
  • Arbeitslosengeldbezüge
  • weitere selbstständige Tätigkeiten oder Gewerbeeinkünfte
  • Beteiligungen an Unternehmen
  • Tätigkeiten in der Landwirtschaft
  • Aufnahme eines Studiums
  • Bundesfreiwilligendienst/Wehrdienst

Darüber hinaus gibt es weitere berufliche Umstände, die das Versicherungsverhältnis in der Künstlersozialversicherung betreffen.

Für eine ausführliche Beratung wenden Sie sich direkt an die KSK.

Teaser

Wenn Sie nicht nur künstlerisch oder publizistisch selbstständig tätig sind, sondern noch weitere Tätigkeiten ausüben oder Sozialleistungen beziehen, müssen Sie das der Künstlersozialkasse melden.

Verfahrensablauf

Eine Änderung Ihrer beruflichen Rahmenbedingung können Sie schriftlich melden.

  • Prüfen Sie zunächst, ob auf der Internetseite der Künstlersozialkasse ein Mitteilungsformular für Ihre Änderung vorgesehen ist.
  • Sollte ein Mitteilungsformular vorhanden sein, füllen Sie es als PDF aus und drucken Sie es aus.
  • Sollte kein Mitteilungsformular vorhanden sein, teilen Sie die Änderung formlos mit.
  • Fügen Sie Ihrer Mitteilung gegebenenfalls Kopien von Nachweisen über die Änderung bei.
  • Senden Sie alles zusammen an die KSK.
  • Beantworten Sie etwaige Rückfragen möglichst umgehend.
  • Je nach Art der Änderung erhalten Sie gegebenenfalls eine schriftliche Bestätigung über die Änderung.

Voraussetzungen

  • Sie müssen grundsätzlich in der Künstlersozialversicherung versicherungspflichtig beziehungsweise zuschussberechtigt sein.
  • Außerdem haben Sie zum Beispiel
    • eine abhängige Beschäftigung aufgenommen, beendet oder verlängert,
    • eine Bewilligung, Verlängerung, Aufhebung oder Beendigung von Arbeitslosengeld oder Arbeitslosengeld II erhalten,
    • eine andere selbstständige Tätigkeit über der Geringfügigkeitsgrenze aufgenommen oder beendet,
    • eine Tätigkeit als Landwirt oder Handwerker aufgenommen oder beendet,
    • sich als Student immatrikuliert oder exmatrikuliert,
    • eine Tätigkeit im Beamtenverhältnis aufgenommen oder beendet,
    • eine Haftstrafe angetreten,
    • eine Tätigkeit im Rahmen des Bundesfreiwilligendienstes/Wehrdienstes aufgenommen oder beendet.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • abhängig von der Art der Änderung
  • beachten Sie die Hinweise auf dem jeweiligen Mitteilungsformular

Welche Gebühren fallen an?

Es fallen keine Kosten für Sie an.

Welche Fristen muss ich beachten?

Bitte teilen Sie uns die Änderung Ihrer beruflichen Situation unverzüglich mit.

Bearbeitungsdauer

Abhängig vom Arbeitsaufkommen, in der Regel 4 Wochen.

Rechtsbehelf

  • Widerspruch. Wenn eine Änderung mit rechtlichen Auswirkungen vorliegt, entnehmen Sie dem Bescheid detaillierte Informationen, wie Sie Widerspruch einlegen können.

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Arbeit und Soziales

Fachlich freigegeben am

09.11.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.