Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Preisabsprachen und andere wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen Unternehmen melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Kartelle schaden der Gesamtwirtschaft und vor allem den Verbraucherinnen und Verbrauchern.

Koordinieren Wettbewerber untereinander ihr Verhalten auf einem Markt, um dadurch den Wettbewerb einzuschränken oder auszuschalten, spricht man von einem Kartell. Solche Vereinbarungen zwischen Unternehmen sind grundsätzlich verboten. Das Bundeskartellamt verfolgt solche Kartelle und kann gegen die verantwortlichen Personen und Unternehmen empfindliche Bußgelder verhängen.

Wenn Sie von einem Kartell erfahren, können Sie dies dem Bundeskartellamt melden. Sie können auch anonym Hinweise geben.

Die Kartellbehörde geht  Ihrem Hinweis dann nach und leitet unter Umständen ein Verfahren Antrag ein. Wenn Sie an dem Kartell beteiligt sind und helfen, das Kartell aufzudecken, können Sie unter bestimmten Umständen straffrei aus dem Kartell herauskommen. Voraussetzung ist, dass Sie den Hinweis nicht anonym und nicht über das Hinweisgebersystem gegeben haben.

Unter bestimmten Voraussetzungen können wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen vom Kartellverbot befreit sein. Dies kann zum Beispiel der Fall sein, wenn durch die Vereinbarung die Warenerzeugung verbessert oder der technische Fortschritt gefördert wird und gleichzeitig die Verbraucher an dem entstehenden Gewinn angemessen beteiligt werden. Auch bestimmte Kooperationen zwischen kleinen und mittleren Unternehmen erlaubt.

Verfahrensablauf

Sollten Sie Insider-Wissen oder Kenntnisse von illegalen Absprachen haben, nehmen Sie bitte telefonisch oder schriftlich Kontakt mit dem Bundeskartellamt auf.

  • Sie können über das Hinweisgebersystem auch anonyme Hinweise abgeben.
  • An dem Verfahren vor der Kartellbehörde sind dann beteiligt
    • wer die Einleitung eines Verfahrens beantragt hat;
    • Kartelle, Unternehmen, Wirtschafts- oder Berufsvereinigungen, gegen die sich das Verfahren richtet;
    • Personen und Personenvereinigungen, deren Interessen durch die Entscheidung erheblich berührt werden und die die Kartellbehörde auf ihren Antrag zu dem Verfahren beigeladen hat.

Voraussetzungen

keine

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

Die Bearbeitungsdauer kann je nach Eingabe variieren.

Anträge / Formulare

  • Formulare: Anonymes Hinweisgebersystem des Bundeskartellamts
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: nein
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verfahren vor der Kartellbehörde Einleitung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundeskartellamt

Fachlich freigegeben am

14.08.2018
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.