Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers erhalten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Bundesverwaltungsamt (BVA) ist eine obere Bundesbehörde und ist für die Genehmigung der Verwendung des Bundesadlers zuständig.

Staatliche Hoheitszeichen wie Bundesadler, Bundeswappen und Bundesdienstflagge dürfen grundsätzlich nur von Behörden des Bundes beziehungsweise zu deren amtlichen Zwecken verwendet werden. Dies gilt auch für Bundesadlerdarstellungen (zum Beispiel Wappen, Wappenteile und Flaggen), die diesen zum Verwechseln ähnlich sind. Für die Landeswappen der Bundesländer ist das Bundesverwaltungsamt nicht zuständig. Ob eine Nutzung erlaubt ist, können Sie bei den jeweiligen Innenministerien der Länder in Erfahrung bringen.

In der Regel wird die Verwendung der Hoheitszeichen für Sie als Privatperson, Firma oder Verein nicht gestattet. Fragen Sie gerne nach, falls Sie sich nicht sicher sein sollten, ob Ihre (beabsichtige) Verwendung des Bundesadlers, Bundeswappens oder der Bundesdienstflagge erlaubt ist. Entwürfe können Sie beim folgenden Formular einfach anhängen und prüfen lassen.

Sofern Sie den Eindruck haben, dass Hoheitszeichen des Bundes missbräuchlich verwendet werden, können Sie dies gerne beim BVA unter hoheitszeichen@bva.bund.de melden.
Benötigen Sie eine Genehmigung zur Herstellung des großen und des kleinen Bundessiegels und möchten in das Anschriftenverzeichnis der herstellungsberechtigten Unternehmen aufgenommen werden, kann eine Genehmigung schriftlich oder per E-Mail unter hoheitszeichen@bva.bund.de beantragt werden.

Das Bundeswappen ist das Staatswappen der Bundesrepublik Deutschland. Es ist in den Farben Schwarz-Rot-Gold der Bundesflagge gestaltet und zeigt auf einem gold-gelben, unten spitz zulaufenden Wappenschild den schwarzen Bundesadler.

Die Dienstflagge der Bundesbehörden (Bundesdienstflagge) enthält die gleichen Querstreifen wie die Bundesflagge und darauf den sogenannten Bundesschild. Im Gegensatz zum Bundeswappen handelt es sich hierbei um ein Halbrundschild und der Adler ist etwas anders gezeichnet. Der Bundesschild wird auf der Bundesdienstflagge, auf der Dienstflagge der Seestreitkräfte der Bundeswehr sowie auf den Truppenfahnen der Bundeswehr verwendet.

Hinweis:
Bitte beachten Sie, dass eine Verwendung von Hoheitszeichen des Bundes ohne Genehmigung eine Ordnungswidrigkeit darstellt und mit Bußgeld geahndet werden kann

Teaser

Wenn Sie eine Darstellung des Bundesadlers verwenden möchten, müssen Sie eine Genehmigung beantragen. 

Verfahrensablauf

Sie können die Genehmigung für die Verwendung des Bundesadlers schriftlich oder online beim Bundesverwaltungsamt (BVA) beantragen.

Schriftliche Antragstellung:

  • Stellen Sie schriftlich einen formlosen Antrag beim BVA.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Online-Antragstellung:

  • Gehen Sie auf die Internetseite des Bundesportals und füllen Sie dort das Antragsformular elektronisch aus.
  • Fügen Sie die weiteren geforderten Unterlagen als Scan hinzu.
  • Senden Sie Ihren Antrag ab.
  • Das BVA prüft Ihren Antrag.
  • Nachdem die Prüfung Ihres Antrags abgeschlossen ist, wird Ihnen das BVA schriftlich per E-Mail oder postalisch eine Antwort zukommen lassen.

Voraussetzungen

Aufgrund der Vielzahl verschiedener Fallkonstellationen kann an dieser Stelle aus Platzgründen leider nicht auf einzelne Voraussetzungen für eine Genehmigung eingegangen werden. Für detaillierte Informationen nehmen Sie bitte Kontakt mit dem Bundesverwaltungsamt (BVA) auf.

Welche Unterlagen werden benötigt?

Für die Antragstellung wird benötigt:

  • Angaben zur Identitätsfeststellung
    • bei natürlichen Personen:
      • den Familien- und Vornamen, Titel sowie
      • die Anschrift
    • bei juristischen Personen:
      • zusätzlich den Namen des Unternehmens sowie gegebenenfalls Anschrift des Sitzes
  • Kontaktdaten:
    • Telefonnummer und
    • E-Mail-Adresse.
  • Beschreibung des Verwendungsziels

Welche Gebühren fallen an?

Hinweis: Bei unbefugter Verwendung der staatlichen Hoheitszeichen kann ein Bußgeld von bis zu EUR 1.000 erhoben werden.

Welche Fristen muss ich beachten?

keine

Bearbeitungsdauer

für die Bearbeitung des Antrags: 1 bis 3 Wochen

Rechtsbehelf

  • Widerspruch
  • Verwaltungsrechtliche Klage

Anträge / Formulare

  • Formulare: ja
  • Onlineverfahren möglich: ja
  • Schriftform erforderlich: ja
  • Persönliches Erscheinen nötig: nein

Urheber

Weiterleitungsdienst: Deep-Link zum Ursprungsportal

Verwendung des Bundesadlers Genehmigung
Anzeige der Leistung im Ursprungsportal

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium des Innern, für Bau und Heimat (BMI)

Fachlich freigegeben am

23.03.2021
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.