Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Verlorene oder vermisste Gegenstände melden
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie einen Gegenstand verloren haben, können Sie diesen bei der örtlichen Fundbehörde melden und nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde. In dieser zentralen Stelle verwahrt die Stadt oder Gemeinde alle Sachen, die von den Verkehrsbetrieben, Polizeidienststellen, Hotels, Bürgerinnen und Bürgern, Behörden, Kultureinrichtungen oder Kaufhäusern abgegeben wurden. 

Wenn Sie das Fundbüro über den Verlust Ihres Gegenstandes informiert haben, werden Sie benachrichtigt, sobald der Gegenstand dort abgegeben wurde. Bitte beachten Sie, dass es ein wenig dauern kann, bis Fundsachen abgegeben werden. Zusätzlich werden Fundsachen häufig auch zur Polizei gebracht. Bitte fragen Sie auch dort nach.

Teaser

Sollten Sie einen Gegenstand verloren haben oder vermissen, können Sie bei der örtlichen Fundbehörde nachfragen, ob dieser dort abgegeben wurde.

Verfahrensablauf

Grundsätzlich müssen Sie gegenüber dem Fundbehörde einen Eigentumsnachweis vorlegen (Beschreibung des Gegenstandes, Angaben zu Ort und Zeitpunkt des Verlustes, Kaufbeleg, Quittungen etc.).

  • Bei Mobiltelefonen/Smartphones wird meist die IMEI-Nr. oder die Nummer der SIM-Karte als Eigentumsnachweis akzeptiert.
  • Bei anderen Geräten ist die Seriennummer und bei Fahrrädern die Rahmennummer ausreichend.

An wen muss ich mich wenden?

Bei der örtlichen Fundbehörde

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Personaldokumente
  • Eigentumsnachweis
  • Beschreibung des Gegenstands
  • Im Versicherungsfall: Vordruck der Versicherung
  • Bei Diebstahl: Bestätigung der Diebstahlsanzeige der Polizei

Welche Gebühren fallen an?

  • Auskunft: kostenlos
  • Herausgabe von Fundsachen oder Negativbescheinigungen: Verwaltungsgebühr in unterschiedlicher Höhe

Welche Fristen muss ich beachten?

Aufbewahrungsfrist für Fundsachen: sechs Monate ab dem Tag der Fundanzeige; Lebens- und Genussmittel, Medikamente und Chemikalien werden sofort entsorgt.

Fachlich freigegeben durch

Ministerium für Inneres, Kommunales, Wohnen und Sport des Landes Schleswig-Holstein

Fachlich freigegeben am

08.02.2023
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.