Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Genehmigung für den Betrieb einer Röntgeneinrichtung oder die wesentliche Änderung des Betriebs zur Werkstoffprüfung beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Um eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse betreiben zu können, müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

Der Behörde müssen Sie auch mitteilen, wenn Sie wesentliche Änderungen an einer bereits bestehenden und genehmigten Röntgeneinrichtung vornehmen möchten. In diesem Fall benötigen Sie eine erneute Genehmigung.

Teaser

Sie wollen eine Röntgeneinrichtung in der technischen Radiographie zur Grobstrukturanalyse in der Werkstoffprüfung betreiben oder Änderungen am Betrieb vornehmen? Dann müssen Sie dies der zuständigen Behörde für Strahlenschutz mitteilen und eine Genehmigung beantragen.

Zuständige Stelle

Referat Strahlenschutz im Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Voraussetzungen

  • Es bestehen keine Bedenken gegen die Zuverlässigkeit der antragstellenden sowie der strahlenschutzbeauftragten Personen.
  • Die strahlenschutzbeauftragte Person muss über die erforderliche Fachkunde im Strahlenschutz verfügen.
  • Sie benötigen ausreichend viele Strahlenschutzbeauftragte und diese müssen über die für ihre Aufgaben erforderlichen Befugnisse verfügen.
  • Sie benötigen ausreichend Personal, um die Tätigkeit sicher ausführen zu können.
  • Sie müssen über ausreichend Ausrüstung verfügen und entsprechende Maßnahmen treffen zur Einhaltung der Schutzvorschriften nach dem Stand der Technik.
  • Es handelt sich um eine gerechtfertigte Tätigkeitsart und dieser stehen keine sonstigen öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegen.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Hauptantrag auf Genehmigung
    • des Betriebs einer Röntgeneinrichtung oder
    • der Änderung einer Röntgeneinrichtung
  • Unterlagen, die zur Prüfung der Genehmigungsvoraussetzungen erforderlich sind, zum Beispiel Pläne, Zeichnungen oder Beschreibungen
  • Angaben zur Anzahl der Strahlenschutzbeauftragten und deren Befugnissen
  • Angaben zur Ausrüstung und zu getroffenen Maßnahmen zur Einhaltung der Schutzvorschriften
  • Angaben zur Zuverlässigkeit und Strahlenschutz-Fachkunde der oder des Strahlenschutzverantwortlichen und der Strahlenschutzbeauftragten
  • eine Strahlenschutzanweisung, falls erforderlich

Welche Fristen muss ich beachten?

Sie müssen die Genehmigung beantragen, bevor Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen. Erst wenn Sie die Genehmigung schriftlich erhalten haben, dürfen Sie die Röntgeneinrichtung in Betrieb nehmen.

Rechtsbehelf

Klage vor dem Verwaltungsgericht

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)

Fachlich freigegeben am

26.02.2024
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.