Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Fischereiabgabe bezahlen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Sie in Schleswig-Holstein fischen oder angeln möchten, müssen Sie jedes Jahr eine Fischereiabgabe bezahlen. Sie können die Fischereiabgabe vor Ort (in der zuständigen Behörde) oder über den Onlinedienst der obersten Fischereibehörde bezahlen.

Sie müssen die Fischereiabgabemarken vor Beginn des Angelns oder Fischens auf den Fischereischein des Landes Schleswig-Holsteins oder auf ein ausgefülltes Nachweisblatt kleben. Der Nachweis der Fischereiabgabe aus dem Onlineverfahren muss ausgedruckt oder als elektronisches Zertifikat nachgewiesen werden.

In folgenden Fällen müssen Sie keine Fischereiabgabe bezahlen, da kein Fischereischein erforderlich ist: in Teichwirtschaften, in besonderen Anlagen der Fischerzeugung, in privaten Kleingewässern. Das gilt auch für Personen, die den Fischfang in Küstengewässern aufgrund von inter- oder supranational vereinbarten Zugangsrechten ausüben und für Personen, die zur Unterstützung der Fischereiberechtigten oder Fischereiausübungsberechtigten oder ihrer Hilfspersonen, die einen Fischereischein besitzen, zusammen mit diesen den Fischfang ausüben.

Teaser

Wenn Sie fischen oder angeln möchten, müssen Sie pro Kalenderjahr eine Fischereiabgabe online oder vor Ort bezahlen

Verfahrensablauf

  • Melden Sie sich beim Online-Serviceportal SH an
  • Suchen Sie nach „Fischereidokumente Schleswig-Holstein“ und wählen Sie die Verwaltungsleistung Fischereiabgabe aus
  • Wählen Sie nun die gewünschten Zeiträume (Kalenderjahr(e)) aus
  • Geben Sie Ihre Personendaten, Adressangaben und ggf. Kontaktdaten an
  • Prüfen Sie Ihre Angaben und bestätigen Sie diese
  • Geben Sie nun Ihre Zahlungsinformationen ein und bestätigen Sie die Zahlung
  • Sie erhalten dann den elektronischen Nachweis über die Bezahlung der Fischereiabgabe (ggf. per E-Mail)

An wen muss ich mich wenden?

Oberste Fischereibehörde Schleswig-Holstein und Ordnungs- und Bürgerämter in Schleswig-Holstein

Zuständige Stelle

Oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Voraussetzungen

Sie müssen mindestens 12 Jahre alt sein

Welche Unterlagen werden benötigt?

Keine

Welche Gebühren fallen an?

Erwerb vor Ort in regionalen Ordnungs- und Bürgerämtern, einigen Hafenämtern und bei den Außenstellen der obersten Fischereibehörde oder online möglich.

Abgabe: EUR 10,00

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Gebühr muss jährlich erneut bezahlt werden, es sei denn es erfolgt eine Vorauszahlung bis max. 4 Jahre. Diese muss vor Ausübung des Fischens oder Angelns erfolgen.

Geltungsdauer: 1 - 4 Jahre

Bearbeitungsdauer

Bearbeitungsdauer: 2 - 4 Wochen

Rechtsbehelf

Feststellungsklage gegen ausstellende Behörde

Was sollte ich noch wissen?

Der Urlauberfischereischein enthält bereits die Fischereiabgabe, keine gesonderte Bezahlung erforderlich.

Fachlich freigegeben durch

Die oberste Fischereibehörde beim Ministerium für Energiewende, Klimaschutz, Umwelt und Natur (MEKUN)

Fachlich freigegeben am

26.01.2022
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.