Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Als Unternehmen müssen Sie bestimmte Register- und Nachweispflichten im Umgang mit gefährlichen Abfällen beachten.
Als Entsorger von gefährlichen Abfällen gemäß der Abfallverzeichnisverordnung (AVV) sind Sie verpflichtet, an einem Abfallnachweisverfahren teilzunehmen. Dies ist nur mit einer behördlich vergebenen Entsorgernummer möglich.
Eine Entsorgernummer können Sie beantragen. Diese brauchen Sie zum Beispiel für Entsorgungsnachweise, Begleit- und Übernahmescheine und für den Fall, dass Sie sich als Entsorgungsfachbetrieb zertifizieren lassen möchten.
Teaser
Wenn Sie als Unternehmen gefährliche Abfälle entsorgen möchten, müssen Sie unter bestimmten Voraussetzungen für jede Ihrer Betriebsstätten eine Abfallentsorgernummer beantragen.
Verfahrensablauf
- Die Abfallentsorgernummer können Sie bei den meisten zuständigen Behörden über den Online-Dienst beantragen.
- Einige Behörden sehen andere Wege der Beantragung vor.
- Die zuständige Behörde prüft zunächst, ob die Angaben vollständig und plausibel sind und ob die erforderlichen Unterlagen beigefügt wurden.
- Gegebenenfalls fordert sie Angaben und Unterlagen nach.
- Sind die Angaben und Unterlagen vollständig und plausibel, vergibt die Behörde eine Betriebsnummer und teilt Ihnen diese mit.
An wen muss ich mich wenden?
An die zuständige untere Abfallentsorgungsbehörde des Landkreises bzw. der kreisfreien Stadt.
Bei Anlagen, die gemäß Bundes-Immissionsschutzgesetz genehmigt oder angemeldet sein müssen, wenden sich Unternehmen an das Landesamt für Umwelt.
Voraussetzungen
Keine
Welche Unterlagen werden benötigt?
Gewerbeanmeldung oder Handelsregister-Auszug (Kopie)
Welche Gebühren fallen an?
Variabel
Welche Fristen muss ich beachten?
Behördliche Betriebsnummern sind in den Formularen des Abfallnachweisverfahrens wie Entsorgungsnachweisen, Begleit- und Übernahmescheinen anzugeben. Diese Formulare sind vor dem Beginn der Entsorgung der Abfälle auszufüllen.
Bearbeitungsdauer
Variabel je nach Behörde
Weiterführende Informationen
Fachlich freigegeben durch
Bundesministerium für Umwelt, Naturschutz, nukleare Sicherheit und Verbraucherschutz (BMUV)
Fachlich freigegeben am
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.