Was erledige ich wo?
Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.
Leistungsbeschreibung
Sind Sie Inhaber einer Fischereiberechtigung und nutzen diese an einem offenen Gewässer, müssen Sie einen Hegeplan für den Fischbestand und die Gewässerfauna und –flora aufstellen.
Sie beschreiben dort den Fischereiaufwand, Ihre Fänge und Ihre Besatz- und Hegemaßnahmen.
Diesen Hegeplan lassen Sie von der oberen Fischereibehörde genehmigen.
Teaser
Wenn Sie Ihre Fischereirechte nutzen, sind Sie verpflichtet, einen Hegeplan aufzustellen.
Verfahrensablauf
Sie erstellen einen Hegeplan, aus dem folgendes hervorgeht:
Bei der oberen Fischereibehörde beantragen Sie mit dem vorgesehenen Formular eine Genehmigung für diesen Hegeplan. Die Behörde prüft, ob Ihr Hegeplan zur Beschaffenheit des Gewässers und dem dortigen Fischbestand passt und im Einklang mit dem aktuellen Fischereirecht steht. Im Falle von Unstimmigkeiten werden diese mit Ihnen zusammen geklärt. Das Ergebnis der Prüfung erhalten Sie per Bescheid. |
An wen muss ich mich wenden?
Die obere Fischereibehörde beim Landesamtfür Landwirtschaft und nachhaltige Landentwicklung des Landes Schleswig-Holstein (LLnL) Abteilung 3 Fischerei und Forst Hamburger Chaussee 25 24220 Flintbek Telefon: 04347/704-0 Sekretariat der Abteilung: Tel. 04347 704-311 |
Voraussetzungen
- Ausübung der Fischereirechte
- offenes Gewässer
Welche Unterlagen werden benötigt?
- Antragsformular
- Übersichtskarte des Gewässers mit den Grenzen des Fischereirechts
Welche Fristen muss ich beachten?
- Gültigkeitsdauer: 3 - 5 Jahre
- zum 1. Februar nach Ablauf der Gültigkeit ist ein neuer Hegeplan aufzustellen
Rechtsgrundlage
Anträge / Formulare
- Formulare: ja, auf dieser Seite zu finden:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos.html - Onlineverfahren möglich: ja
https://serviceportal.schleswig-holstein.de/Verwaltungsportal/Service/Entry/AFM_FiHpl - Schriftform erforderlich: ja
- persönliches Erscheinen nötig: nein
Was sollte ich noch wissen?
Link zu rechtliche Grundlagen und weitere Informationen:
https://www.schleswig-holstein.de/DE/Fachinhalte/F/fischerei/Startseite_Box_Recht_Infos.html
Zuständigkeitssuche
Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:
- per Fenster- oder Frame-Include (URL)
- per Browserfenster
- per PHP-Include
- per Javascript-Include
Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.
Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.