Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Mahnverfahren
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.
Wollen Sie zum Beispiel die Lieferung von Waren oder die Räumung von Wohnraum gerichtlich durchsetzen, ist das Mahnverfahren nicht zugelassen.

Die Besonderheit des Mahnverfahrens besteht darin, dass vom Gericht nicht geprüft wird, ob dem Gläubiger/der Gläubigerin der geltend gemachte Anspruch tatsächlich zusteht. Wer einen Mahnbescheid erhält, muss also selbst prüfen, ob er dem Gläubiger/der Gläubigerin die darin genannte Geldsumme schuldet.

Auf Ihren ordnungsgemäßen Antrag hin erlässt das Mahngericht einen Mahnbescheid, der dem Antragsgegner/der Antragsgegnerin von Amts wegen zugestellt wird. Legt Ihr Antragsgegner /Ihre Antragsgegnerin Widerspruch ein, wird das Verfahren an das für den Rechtsstreit zuständige Prozessgericht abgegeben, wenn Sie oder der Antragsgegner/die Antragsgegnerin die Durchführung des streitigen Verfahrens beantragen. Über den Anspruch wird dann im Wege eines streitigen Zivilprozesses entschieden.

Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin innerhalb der zweiwöchigen Widerspruchsfrist keinen Widerspruch gegen den Mahnbescheid ein, können Sie beim Mahngericht Antrag auf Erlass des Vollstreckungsbescheids stellen. Legt der Antragsgegner/die Antragsgegnerin Einspruch gegen den Vollstreckungsbescheid ein, wird der Rechtsstreit von Amts wegen an das zuständige Prozessgericht abgegeben. Andernfalls wird der Vollstreckungsbescheid mit Ablauf der zweiwöchigen Einspruchsfrist rechtskräftig. Aus dem Vollstreckungsbescheid können Sie die Zwangsvollstreckung gegen den Antragsgegner / die Antragsgegnerin betreiben.

Teaser

Im Mahnverfahren können nur Ansprüche geltend gemacht werden, die auf Zahlung einer bestimmten Geldsumme in Euro gerichtet sind.

An wen muss ich mich wenden?

  • An das Amtsgericht Schleswig als zentrales Mahngericht, wenn Sie Ihren Wohn- bzw. Geschäftssitz in Schleswig-Holstein haben. 
  • An das jeweils zuständige Arbeitsgericht,  wenn es um arbeitsrechtliche Streitigkeiten geht.

Welche Gebühren fallen an?

Für die Durchführung des Mahnverfahrens werden Gerichtskosten erhoben, deren Höhe sich nach der Höhe der geltend gemachten Forderung richtet. Wenden Sie sich diesbezüglich an die zuständige Stelle.

Anträge / Formulare

Antragsformulare finden sie auf der Internetseite des Landgerichts Flensburg.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.