Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Patientenverfügung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Patientenverfügung gibt Ihnen die Möglichkeit zu erklären, ob Sie in bestimmten, mehr oder weniger konkret benannten Krankheits- oder Unfallsituationen eine bestimmte Art und Weise der Behandlung, insbesondere auch eine ausreichende Schmerzlinderung, oder den Einsatz lebensverlängernder Maßnahmen wünschen.

Die intensivmedizinischen Behandlungsmethoden bieten heute die Möglichkeit, Leben auch dann zu verlängern, wenn keine begründete Aussicht auf Heilung besteht. In diesen Fällen kann der Arzt unter bestimmten Voraussetzungen auf weitere, technisch eventuell noch mögliche Maßnahmen wie beispielsweise die Beatmung oder künstliche Ernährung verzichten, wenn dies dem Willen des Patienten entspricht.

Eine Patientenverfügung ermöglicht es dem behandelnden Arzt in dieser Situation, den Willen des Patienten auch dann zu ermitteln, wenn der Patient nicht mehr zu einer Willensbildung fähig ist oder sich nicht mehr äußern kann. Damit erhält der behandelnde Arzt eine Entscheidungshilfe bezüglich der Art der weiteren Behandlung. Auch wenn der Arzt in jeder Situation den Einzelfall zu bewerten hat, muss er die Patientenverfügung als wirksame Willensäußerung berücksichtigen.

Patientenverfügungen sind nur wirksam, wenn sie schriftlich verfasst und vom Aussteller eigenhändig durch Namensunterschrift oder durch ein notariell beglaubigtes Handzeichen unterzeichnet sind (eine Unterschriftsbeglaubigung oder notarielle Beurkundung der Patientenverfügung ist dagegen nicht zwingend vorgeschrieben).

Teaser

In der Patientenverfügung kann man vorab über das Ob und Wie medizinischer Maßnahmen entscheiden.

An wen muss ich mich wenden?

Ein ärztliches Beratungsgespräch ist empfehlenswert.

Anträge / Formulare

Ein Muster einer Patientenverfügung können Sie auf den Internetseiten der Ärztekammer Schleswig-Holstein herzunterladen.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auch auf den Internetseiten des Bundesministeriums für Justiz und für Verbraucherschutz (BMJV), der Landesregierung Schleswig-Holstein und der Bundeärztekammer.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.