Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Schlichtungsausschuss für Berufsausbildungsstreitigkeiten
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden aus einem bestehenden Berufsausbildungsverhältnis können bei den einzelnen Kammern Schlichtungsausschüsse gebildet werden.
Diese sind grundsätzlich vor Inanspruchnahme des Arbeitsgerichtes anzurufen. Sie fällen am Ende des Verfahrens einen so genannten Schlichtungsspruch, gegen den anschließend Widerspruch beim Arbeitsgericht eingelegt werden kann.

Teaser

Einzelne Kammern haben zur Beilegung von Streitigkeiten zwischen Ausbildenden und Auszubildenden Schlichtungsausschüsse eingerichtet.

An wen muss ich mich wenden?

An die für die Berufsausbildung zuständige Kammer. Diese kann sein:

  • die Handwerkskammer für die Berufsbildung in Berufen der Handwerksordnung,
  • die Industrie- und Handelskammer für die Berufsbildung in nichthandwerklichen Gewerbeberufen,
  • die Landwirtschaftskammer für die Berufsbildung in Berufen der Landwirtschaft und der ländlichen Hauswirtschaft,
  • die Rechtsanwalts-, Patentanwalts- und Notarkammer sowie die Notarkasse für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Rechtspflege,
  • die Wirtschaftsprüfer- und die Steuerberaterkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Wirtschaftsprüfung und Steuerberatung,
  • die Ärzte-, Zahnärzte-, Tierärzte- und Apothekerkammer für die Berufsbildung der Fachangestellten im Bereich der Gesundheitsberufe.

Weitere Zuständigkeiten, z.B. für Stellen im Bereich des öffentlichen Dienstes sowie der Kirchen und sonstiger Religionsgemeinschaften, sind in §§ 72 - 75 Bundesbildungsgesetz (BBiG) geregelt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Anrufung des Schlichtungsausschusses ist kostenlos.

Rechtsgrundlage

§ 79 Berufsbildungsgesetz (BBiG).

Anträge / Formulare

Der Antrag auf Schlichtungsverhandlung kann schriftlich oder mündlich zu Protokoll bei der zuständigen Kammer gestellt werden. Aus ihm muss hervorgehen, warum was erreicht werden soll (Antragsbegehren und Begründung).
Gegebenenfalls sollten Kopien der Unterlagen, die für den Streitfall von Bedeutung sind (zum Beispiel Abmahnungen, Kündigungsschreiben) beigefügt werden.

Was sollte ich noch wissen?

Informationen zu Schlichtungsausschüssen für Berufsausbildungsstreitigkeiten finden Sie auch auf den Internetseiten der Industrie- und Handelskammer Schleswig-Holstein (IHK).

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.