Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Anerkennung als Sachverständige für Gashochdruckleitungen beantragen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Für die Tätigkeit als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen, die der öffentlichen Versorgung dienen, benötigen Sie eine behördliche Anerkennung.

Anerkannt werden können Sachverständige

  • der technischen Überwachungsorganisationen,
  • der öffentlich-rechtlichen Materialprüfungsanstalten,
  • des Deutschen Vereins von Gas- und Wasserfachmännern e.V. (DVGW-Sachverständige).

Teaser

Als Sachverständige/r für Gashochdruckleitungen kann anerkannt werden, wer die erforderliche Sachkunde, Zuverlässigkeit und Unabhängigkeit besitzt.

An wen muss ich mich wenden?

An das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) - Dienstsitz Clausthal-Zellerfeld, dass in dieser Angelegenheit auch für Schleswig-Holstein zuständig ist.

Rechtsgrundlage

§ 12 Verordnung über Gashochdruckleitungen (GasHDrLtgV).

Was sollte ich noch wissen?

Für Gashochdruckleistungen, die nicht der öffentlichen Versorgung dienen, sind gemäß § 12 Abs. 2 Nr. 2 GasHDrLtgV auch solche Sachverständigen zugelassen, die bei einer anderen technischen Überwachungsorganisation angestellt sind. Diese technische Überwachungsorganisation muss jedoch durch die oben genannte zuständige Stelle anerkannt worden sein.

Die Rechts- und Fachaufsicht über das Landesamt für Bergbau, Energie und Geologie (LBEG) übt das Ministerium für Wirtschaft, Verkehr, Arbeit, Technologie und Tourismus des Landes Schleswig-Holstein (MWAVTT) aus.

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.