Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Gaststättenbetrieb: Widerruf der Erlaubnis (Schließungsverfügung)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Eine bereits erteilte Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann von der zuständigen Behörde beim Eintreten entsprechender Tatsachen jederzeit widerrufen werden.

Gründe können sein, dass

  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung die Betriebsart, für welche die Erlaubnis erteilt worden ist, unbefugt ändert, andere als die zugelassenen Räume zum Betrieb verwendet oder nicht zugelassene Getränke oder Speisen verabreicht oder sonstige inhaltliche Beschränkungen der Erlaubnis nicht beachtet,
  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung erteilte Auflagen nicht innerhalb einer gesetzten Frist erfüllt,
  • die/der Gewerbetreibende seinen Betrieb ohne Erlaubnis durch einen Stellvertreter betreiben lässt,
  • die/der Gewerbetreibende oder sein Stellvertretung Personen entgegen einem ergangenen Verbot beschäftigt (nicht zuverlässige Personen),
  • der Unterrichtungsnachweis für Personen, die den Geschäftsbetrieb für den Erlaubnisinhaber führen, nicht innerhalb von sechs Monaten nach der Übernahme erbracht wird.

Der Widerruf der Erlaubnis verpflichtet zum Schließen der Gaststätte.

Teaser

Die Erlaubnis zum Betrieb einer Gaststätte kann unter bestimmten Voraussetzungen, z. B. wenn Auflagen nicht erfüllt werden, widerrufen werden.

An wen muss ich mich wenden?

An die zuständige Gemeinde-, Amts- oder Stadtverwaltung (Ordnungsamt).

Rechtsgrundlage

§ 15 Abs. 2 Gaststättengesetz (GastG)

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.