Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Jugendarbeit / Jugendbildung
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Jugendarbeit ist ein eigenständiger Teil der Jugendhilfe.

Die Jugendarbeit (offene und verbandliche Jugendarbeit) fördert die Entfaltung der Persönlichkeit junger Menschen und bereitet sie auf das Leben in der Gemeinschaft vor. Sie hilft ihnen, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt ihre Fähigkeit zu eigenverantwortlichem Handeln. Jugendarbeit knüpft an die Interessen junger Menschen an und wird von ihnen mitbestimmt. Konkret spiegelt sich dies darin wider, dass Jugendarbeit in einem besonders hohen Maße durch ehrenamtliches und freiwilliges Engagement junger Menschen geprägt ist.

Das Land Schleswig-Holstein fördert Bildungsveranstaltungen und Projekte von Trägern der Jugendhilfe, die Jugendverbände, Investitionen in Stätten der Jugendarbeit, die internationale Jugendarbeit, das Ferienwerk Schleswig-Holstein sowie das ehrenamtliche Engagement (Freistellung und Verdienstausfall) auf der Basis der Gesetze, Verordnungen und Richtlinien.

Teaser

Jugendarbeit ist Teil der Jugendhilfe. Sie unterstützt Jugendliche dabei, Werte zu erkennen, zu achten und zu erleben und stärkt das eigenverantwortliche Handeln.

An wen muss ich mich wenden?

  • An die Jugendverbände, Vereine oder Initiativen (freie Träger) oder
  • an das Jugendamt Ihres Kreises oder Ihrer kreisfreien Stadt (öffentlicher Träger).

Welche Gebühren fallen an?

Es können Mitgliedsbeiträge von den freien Trägern erhoben werden.

Rechtsgrundlage

  • Sozialgesetzbuch (SGB) - Achtes Buch (VIII) - Kinder- und Jugendhilfe,
  • Erstes Gesetz zur Ausführung des Kinder- und Jugendhilfegesetzes (Jugendförderungsgesetz - JuFöG).

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen zur Jugendarbeit finden Sie auch auf den Internetseiten des Ministeriums für Soziales, Gesundheit, Wissenschaft und Gleichstellung des Landes Schleswig-Holstein (MSGWG).

Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.