Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Spendenquittung erstellen
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Diesen erhalten Sie online oder beim Finanzamt. Das Muster aus der Anlage müssen Sie ausfüllen und dann dem Spender unterschrieben übergeben oder per Post oder E-Mail zuschicken.

Spendenbescheinigungen für eine reine Geldspende können unter Umständen auch rein maschinell und ohne eigenhändige Unterschrift erstellt werden.

Teaser

Möchten Sie eine Spendenquittung ausstellen, müssen Sie den amtlichen Vordruck verwenden.

Verfahrensablauf

Laden Sie das Muster für die Zuwendungsbestätigung herunter.

  • Für die analoge Erstellung:
    • Drucken Sie zunächst das für Sie passende Formular aus der Anlage aus.
    • Füllen Sie anschließend die Zuwendungsbestätigung aus und unterschrieben Sie diese.
    • Fertigen Sie dann eine Kopie für ihre Aufbewahrungspflicht an.
    • Schließlich können Sie dem Spender die Spendenquittung dann physisch oder auch per E-Mail verschicken
  • Für die maschinelle Erstellung:
    • Erfüllen Sie zunächst alle für die maschinelle Erstellung erforderlichen Voraussetzungen.
    • Erstellen Sie anschließend die digitale Zuwendungsbescheinigung in einem schreibgeschützten Format (PDF).
    • Versenden Sie abschließend die Bescheinigung wie im analogen Verfahren.

An wen muss ich mich wenden?

Das für Ihren Wohnort zuständige Finanzamt

Zuständige Stelle

Bundesministerium der Finanzen (BMF)
Wilhelmstraße 97
10117 Berlin

Tel.: 030 18 682 - 0
Fax: 030 18 682- 32 60
E-Mail: poststelle@bmf.bund.de

Voraussetzungen

Für die maschinell erstellte Zuwendungsbestätigung muss die Spendenquittung folgende Voraussetzung erfüllen:

  • Anzeige beim örtlichen Finanzamt mit Angaben zur Erfüllung der folgenden Voraussetzungen; eine Genehmigung ist nicht notwendig
  • Maschinelle Version entspricht dem amtlichen Vordruck
  • Entsprechende Angabe über die Anzeige an das Finanzamt
  • Unterschrift wird beim Druckvorgang als Faksimile oder eingescannter Unterschrift eingeblendet
  • Verfahren entspricht den allgemeingültigen Sicherheitsanforderungen
  • Buchen der Zuwendung in der Buchhaltung und Erstellen der Zuwendungsbestätigung sind im System verbunden
  • Erstellungs- und Dokumentationsprozess sind für die Finanzbehörden mit angemessenem Aufwand prüfbar

Welche Unterlagen werden benötigt?

keine

Welche Gebühren fallen an?

keine

Welche Fristen muss ich beachten?

Für die Zuwendungsbescheinigung bestehen verschiedene Aufbewahrungsfristen:

  • Für den Zuwendenden:
    • Bei Papierform: 1 Jahr
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger entfällt die Aufbewahrungspflicht
  • Für den Zuwendungsempfänger:
    • Bei Papierform: 6 Jahre in Papierkopie
    • Bei elektronischer Übermittlung durch Zuwendungsempfänger: 7 Jahre

Die Frist beginnt mit Ablauf des Jahres, in dem die Bescheinigung entstanden ist.

Bearbeitungsdauer

keine

Anträge / Formulare

Formulare: ja

Onlineverfahren möglich: nein

Schriftform erforderlich: grundsätzlich ja, im elektronischen Verfahren auch maschinell erstellbar

Persönliches Erscheinen nötig: nein

Fachlich freigegeben durch

Bundesministerium der Finanzen

Fachlich freigegeben am

16.04.2019
Aktuell gewählt: Musterstadt SH

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.