Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Schleswig-Holstein.

Bezeichnung:
Innenarchitekt - Eintragung in die Architektenliste beantragen (Anerkennung von Berufsqualifikationen)
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Die Berufsbezeichnung „Innenarchitekt/in“ dürfen Sie nur führen, wenn Sie unter dieser Bezeichnung in die Architektenliste eingetragen sind.

Der Eintragungsausschuss bei der Architektenkammer Schleswig-Holstein prüft und entscheidet über Ihre Eintragung in die Architektenliste.

Teaser

Sie möchten als Innenarchitekt/in in Schleswig-Holstein tätig sein? Dann müssen Sie vor Eintragung in die Architektenliste die Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss beantragen.

Verfahrensablauf

Sie stellen einen schriftlichen Antrag bei der zuständigen Stelle. Diese vergleicht in Zusammenarbeit mit der Zentralstelle für ausländisches Bildungswesen (ZAB) Ihre Berufsqualifikation mit der deutschen Berufsqualifikation als „Innenarchitektin“ oder „Innenarchitekt“. Im Anschluss erhalten Sie eine schriftliche Entscheidung.

Gegebenenfalls sind noch Ausgleichmaßnahmen zu absolvieren. Hierzu erhalten Sie, falls notwendig, entsprechend Rückmeldung.

An wen muss ich mich wenden?

Bitte wenden Sie sich an die Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Alternativ können Sie sich ebenfalls an den einheitlichen Ansprechpartner wenden.

Voraussetzungen

Den Antrag auf Anerkennung Ihres ausländischen Studienabschluss in „Innenarchitektur“ kann gestellt werden, wenn Sie

  • Ihren Hauptwohnsitz in Schleswig-Holstein haben bzw. die Berufsaufgaben überwiegend in Schleswig-Holstein ausüben und   
  • die Berufsbefähigung zur künstlerischen, technischen, wirtschaftlichen und umweltgerechten Planung und Gestaltung von Innenräumen einschließlich der damit verbundenen Änderung von Gebäuden innehaben.

Welche Unterlagen werden benötigt?

  • Prüfungszeugnisse, Diplome, Fächer- und Notenübersichten, sonstige Befähigungs-nachweise oder Bescheinigungen über die Berufsfähigkeit – in der Originalsprache und in deutscher Übersetzung
  • Personalausweis oder Reisepass
  • Lebenslauf
  • Nachweis einer ausreichenden Berufshaftpflichtversicherung (bei eigenverantwortlicher freiberuflicher Tätigkeit)
  • eine Meldebescheinigung
  • Nachweis der Tätigkeitsart (z. B. Arbeitsvertrag)

Hinweise:

  • die deutschen Übersetzungen der Dokumente durch eine/n an einem deutschen Gericht allgemein beeidigte/n Dolmetscherin / Dolmetscher
  • Bitte beachten Sie, dass bei begründeten Zweifeln an der Echtheit der eingereichten Unterlagen unter Umständen eine Echtheitsprüfung erfolgen wird.
  • Amtliche Beglaubigungen von Unterlagen nehmen vor: Gemeindeverwaltungen, Landkreise, untere Verwaltungsbehörden (z.B. Oberbürgermeister/in, Ortsvorsteher, Stadtverwaltungen (Rathaus), Kreisverwaltungen), Notare und Gerichte. Andere werden nicht anerkannt.

Welche Gebühren fallen an?

Die Gebühr richtet sich nach den Umständen des Einzelfalles.

Welche Fristen muss ich beachten?

Über den Antrag ist innerhalb kürzester Frist, jedoch grundsätzlich spätestens binnen drei Monaten nach Eingang der vollständigen Nachweise zu entscheiden.

Rechtsbehelf

Klage beim Verwaltungsgericht.

Anträge / Formulare

Die entsprechenden Antragsformulare finden Sie auf der Internetpräsenz der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

Was sollte ich noch wissen?

Weitere Informationen finden Sie auf der Internetseite der Architekten- und Ingenieurkammer Schleswig-Holstein.

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Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des ZuFiSH können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des ZuFiSH haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.