Musterintegration von Online-Diensten

Sondernutzungserlaubnis auf öffentlichen Straßen und Plätzen

Sie können die Sondernutzungserlaubnis bequem Online beantragen.

Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Wenn Bürger/innen öffentliche Straßen anders als vom Träger der Straßenbaulast vorgesehen oder abweichend von straßenverkehrsrechtlichen Vorschriften nutzen möchte, stellt dies eine Sondernutzung dar, die erlaubnis- und gebührenpflichtig ist.

Sondernutzungen sind zum Beispiel:

  • Verkaufswagen/Verkaufsstände,
  • Warenauslagestellen vor den eigenen Geschäften,
  • Informationsstände,
  • Werbeaufsteller/Werbetafeln,
  • Straßencafé (Aufstellen von Tischen/Stühlen),
  • Fahrradständer,
  • Plakatierung,
  • Anlegen oder Änderung von Zufahrten zu Bundes-, Landes- oder Kreisstraßen außerhalb einer Ortsdurchfahrt.

Mit dieser Sondernutzungserlaubnis sind Auflagen verbunden, die einzuhalten sind.

Im Rahmen von Kontrolltätigkeiten werden ungenehmigte Sondernutzungen beziehungsweise Nichteinhaltung von Auflagen aus der Sondernutzungserlaubnis aufgenommen und entsprechende ordnungsbehördliche Maßnahmen eingeleitet (zum Beispiel Verwarn-, Buß-, und Zwangsgeld, Ersatzvornahme).

Selbstverständlich können Sie sich auch an einen Mitarbeiter vor Ort wenden. Sie können sich an nachfolgende Stellen wenden:

Stelle:
Einheitlicher Ansprechpartner Schleswig-Holstein
Adresse:
Deliusstraße 10
24114 Kiel
Telefon:
+49 431 530550-0
Telefax:
+49 431 530550-99
Stelle:
Landeshauptstadt Kiel - Ordnungsamt, Märkte, Sondernutzungen
Postanschrift:
Postfach
24103 Kiel
Stelle:
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Abteilung Allgemeine Verwaltung, Rechnungswesen, Genehmigungen
Adresse:
Fleethörn 9
24103 Kiel
(Bemerkung: Rathaus)
Telefax:
+49 431 901-62657
Stelle:
Landeshauptstadt Kiel - Tiefbauamt, Sachbereich Verwaltung der Straße, Wege und Plätze, Vertragsmanagement
Adresse:
Fleethörn 9
24103 Kiel
(Bemerkung: Rathaus)
Telefax:
+49 431 901-62657

Integration von Online-Diensten

Mit dem Onlinezugangsgesetz (OZG) wird der Zugang zu Verwaltungsleistungen auf elektronischem Weg geregelt. Hierfür werden in den kommenden Jahren viele Fachverfahren bereitgestellt.

Sie können die Informationen zu diesen Fachverfahren als Online-Dienst strukturiert erfassen. Anschließend können diese Daten nachgenutzt werden, beispielsweise als Hinweis in Ihrer kommunalen Webseite via Include-Wizard.