Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Deutsche Schulen im Ausland
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Das Auslandsschulwesen ist eine gemeinsame Aufgabe von Bund und Ländern: Die Bundesrepublik Deutschland und die Länder der Bundesrepublik Deutschland fördern personell und finanziell weltweit mehr als 140 anerkannte Deutsche Auslandsschulen mit deutschen, von der „Ständigen Konferenz der Kultusminister der Länder in der Bundesrepublik Deutschland“ (Kultusministerkonferenz - KMK) anerkannten Schulabschlüssen sowie Schulen, die das Deutsche Sprachdiplom der Kultusministerkonferenz der Stufe I und/oder II anbieten. Die deutsche schulische Arbeit im Ausland ist neben der Arbeit der Goethe-Institute und des Deutschen Akademischen Austauschdienstes ein grundlegender Baustein und eines der nachhaltigsten Instrumente der Auswärtigen Kultur- und Bildungspolitik.


Die Deutschen Auslandsschulen stehen deutschsprachigen Kindern und Jugendlichen offen, deren Eltern befristet im Ausland tätig sind. An den Begegnungsschulen können außerdem auch Landeskinder einen deutschen Schulabschluss erwerben.

An wen muss ich mich wenden?

In Hessen ist das Kultusministerium für das Schulwesen zuständig. Hessische Lehrkräfte, die Interesse an einer Tätigkeit im Auslandsschuldienst haben, finden auf den Internetseiten des Hessischen Kultusministeriums entsprechende Informationen und Hinweise.

Zuständige Stelle

Grundsätzliches Informationsmaterial rund um den Auslandsschuldienst finden Sie auf den Internetseiten des Bundesverwaltungsamtes - Zentralstelle für das Auslandsschulwesen (ZfA).

Welche Gebühren fallen an?

Die Deutschen Auslandsschulen sind Privatschulen, die schulgeldpflichtig sind.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Kultusministerium

Fachlich freigegeben am

20.10.2016
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.