Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Verbraucherschutz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Ziel des Verbraucherschutzes ist es, Menschen in ihrer Rolle als Verbraucher vor schädlichen oder nachteiligen Auswirkungen von Konsumgütern und Dienstleistungen zu schützen.

Verbraucherinformation und Verbraucherberatung wird in Hessen durch etablierte Verbraucherschutzorganisationen vorgenommen. Im Bereich der Ernährungs- und Verbraucherbildung gibt es eine Vielzahl von Projekten, die von der Landesregierung in Kooperation mit verschiedenen Hessischen Verbraucherschutzorganisationen durchgeführt werden. Einen Schwerpunkt bildet dabei die schulische Zusammenarbeit.

Gängigerweise wird der Verbraucherschutz in 2 Bereiche unterteilt: den wirtschaftlichen und den Gesundheitsbezogenen Verbraucherschutz.

An wen muss ich mich wenden?

Beratung und Verbraucherinformationen finden Sie bei der Verbraucherzentrale Hessen, dem DHB - Netzwerk Haushalt - Landesverband Hessen -, im Verbraucherportal des Landes Hessen und beim Hessischen Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz.

Zuständig für die Lebensmittelüberwachung sind die jeweiligen Behörden bei den Landkreisen bzw. den Kreisfreien Städten.

Verbraucherzentrale Hessen

DHB - Netzwerk Haushalt

Verbraucherportal des Landes Hessen

Verbraucherpolitik in Hessen
(Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz)

Was sollte ich noch wissen?

Aktuelle Warnungen und Informationen finden Sie auf dem Portal der Bundesländer und des Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL).

Lebensmittelwarnung
(Bundesamtes für Verbraucherschutz und Lebensmittelsicherheit (BVL)

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz

Fachlich freigegeben am

10.05.2012
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.