Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Digitaler Service Point des Hessischen Ministeriums der Justiz
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Der Digitale Service Point ist ein Dienstleistungsangebot der hessischen Justiz. Bürgerinnen und Bürger können sich mit ihrem Anliegen oder ihren Fragen direkt an den zentralen Auskunftsservice für die hessischen Amtsgerichte, Landgerichte und das Oberlandesgericht wenden und sich so möglicherweise langwierige Telefonate auf der Suche nach dem richtigen Ansprechpartner, eine aufwändige Internetrecherche oder gar den Weg zu einer Justizbehörde ersparen.

Ob am Telefon oder per E-Mail, die Bürgerinnen und Bürger erhalten von den erfahrenen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern kompetent, zuverlässig und schnell Auskunft auf ihre Fragen und sachdienliche Informationen zu vielen justizspezifischen Themen.


Nach der geltenden Rechtslage dürfen sie jedoch keine Hinweise zu individuellen Rechtsproblemen erteilen. Es wird um Verständnis gebeten, wenn Auskünfte oder Ratschläge zu konkreten persönlichen Rechtsproblemen nicht gegeben werden können. Rechtliche Ratschläge oder Rechtsauskünfte sind den Angehörigen der rechtsberatenden Berufe vorbehalten.

An wen muss ich mich wenden?

Die landesweit kostenlose Rufnummer 0800 / 96 32 147 (montags bis freitags von 8:00 bis 18:00 Uhr) oder E-Mailadresse servicepoint@justiz.hessen.de kann jede Bürgerin und jeder Bürger Hessens nutzen. 

Welche Gebühren fallen an?

Keine

Was sollte ich noch wissen?

Ergänzt wird das Angebot durch zahlreiche Broschüren, Ratgeber und Infoblätter, die Ihnen einen schnellen ersten Überblick über viele Themen geben. Der Digitale Service Point ist Ihr Wegweiser in der Justiz und Ihr Draht zur Justiz.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium der Justiz

Fachlich freigegeben am

06.01.2020
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.