Was erledige ich wo?

Hier finden Sie Informationen zu behördlichen Dienstleistungen und die dafür verantwortlichen Stellen in der Musterstadt Hessen.

Bezeichnung:
Veränderungssperren nach dem Baugesetzbuch
Beschreibung:

Leistungsbeschreibung

Damit während der Aufstellung eines Bebauungsplanes keine Baumaßnahmen durchgeführt werden, die den Zielen des künftigen Planes entgegenstehen, können Gemeinden zur Sicherung ihrer Bauleitpläne eine Veränderungssperre erlassen.

Das bedeutet, dass Bauvorhaben im Planbereich nicht mehr ausgeführt und auch vorhandene Bauanlagen nicht beseitigt werden dürfen. Ferner ist es nicht zulässig, erhebliche oder wesentliche wertsteigernde Veränderungen von Grundstücken und baulichen Anlagen, deren Veränderungen nicht genehmigungs-, zustimmungs- und anzeigepflichtig sind, vorzunehmen.

Die Veränderungssperre wird von der Gemeinde als Satzung beschlossen und ortsüblich bekannt gemacht.

Ob Ihr Grundstück von einer Veränderungssperre betroffen ist, können Sie bei Ihrer Gemeinde- oder Stadtverwaltung erfragen.

Von einer verhängten Veränderungssperre können Ausnahmen zugelassen werden, wenn öffentliche Belange nicht entgegenstehen.

An wen muss ich mich wenden?

An die Gemeinde-oder Stadtverwaltung.

Welche Fristen muss ich beachten?

Die Veränderungssperre wirkt 2 Jahre und tritt danach außer Kraft.

Die Geltungsdauer kann um ein Jahr und, wenn besondere Umstände es erfordern, nochmals um ein weiteres Jahr verlängert werden. Die Veränderungssperre tritt in jedem Fall außer Kraft, sobald und soweit der Bebauungsplan rechtsverbindlich abgeschlossen ist.

Fachlich freigegeben durch

Hessisches Ministerium für Wirtschaft, Energie, Verkehr und Landesentwicklung
 

Fachlich freigegeben am

25.02.2014
Aktuell gewählt: Musterstadt Hessen

Zuständigkeitssuche

Die Suche nach Zuständigkeiten auf Basis des Hessen-Finders können über sogenannte Includes in bestehende Webseiten eingebunden werden. Als Einbindungsart stehen folgenden Typen zur Verfügung:

  • per Fenster- oder Frame-Include (URL)
  • per Browserfenster
  • per PHP-Include
  • per Javascript-Include

Als Teilnehmer des Hessen-Finders haben Sie die Möglichkeit über bestehende Abfrage-Vorlagen oder durch das Erstellen eigener Abfragen Ihre persönliche Zuständigkeitssuche anzulegen.

Bei der Gestaltung Ihrer Abfragen steht Ihnen ein Designer zur Verfügung mit dessen Hilfe Sie alle notwendigen Seiten zur Darstellung der Informationen Ihren Wünschen gemäß gestalten können. Angefangen von der Suchmaske, über die Suchergebnisseite bis zur detailierten Darstellung von Leistungen und Organisationseinheiten.